Ehrenamtliche Bürgermeister werden steuerlich entlastet

Beschluss der Finanzministerkonferenz:
In der Finanzministerkonferenz am 23. Oktober haben die Länderfinanzminister einstimmig entschieden, ab dem kommenden Jahr die pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger um etwa 15 Prozent zu erhöhen. Auch durch die Mitwirkung von Finanzministerin Heike Polzin fand diese Initiative Niedersachsens eine so breite Zustimmung.

Während Mitglieder kleinerer kommunaler Vertretungen schon in der Vergangenheit von einer Verbesserung nach der Lohnsteuerrichtlinie (R 3.12 LStR) profitiert haben, wirkte sich diese jedoch nicht auf die Gruppe der ehrenamtlichen Bürgermeister aus. Mit der Entscheidung der Länder auch im so genannten „Ratsherrenerlass“ die Steuerfreibeträge anzuheben, wird sich dies in Zukunft ändern: Nun können auch die ehrenamtlichen Bürgermeister ab dem 1.1.2009 mit einer Erhöhung des pauschalen Steuerfreibetrages um rund 15 Prozent rechnen. Die genauen Festlegungen werden derzeit gemeinsam von den Bundesländern erarbeitet.

Heike Polzin: „Seit nunmehr 18 Jahren gab es für die ehrenamtlichen Bürgermeister keine Anpassung der Steuerfreibeträge mehr. Mit Blick auf die Preissteigerungen in all diesen Jahren war diese Entscheidung überfällig. Denn gerade die vielen ehrenamtlichen Bürgermeister sind in unserem Flächenland Mecklenburg-Vorpommern das Rückgrat unserer Demokratie – und dieses wollen wir stärken. „