EHEC in Umgebungsproben nicht nachgewiesen

Backhaus empfielt weiterhin Eigenkontrollen

Wie das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern mitteilte, werden auch weiterhin in M-V Umgebungsproben auf das Vorhandensein von EHEC untersucht, um mögliche Einschleppungsursachen zu erkennen und auszuschließen. Dabei werde insbesondere auch Oberflächenwasser, das als Beregnungswasser genutzt wird, in die Probenahme einbezogen.

„In den bisher untersuchten Proben (Rinderdung, Kompost, Brunnen- und Oberflächenwasser) war der am Ausbruchsgeschehen beteiligte EHEC-Typ O104/H4 nicht nachweisbar. In einer Probe Oberflächenwasser konnte allerdings EHEC nachgewiesen werden. Die Untersuchung im Nationalen Referenzlabor bestätigte aber, dass es sich nicht um O104/H4 – den für die gehäuften Erkrankungen verantwortlichen Erreger – handelt“, so das Ministerium

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, empfiehlt dennoch allen Gemüseanbaubetrieben im Rahmen ihrer Eigenkontrollen das Beregnungswasser, insbesondere bei der Nutzung von Oberflächenwasser, auf EHEC untersuchen zulassen. „Bei einem positiven Nachweis von EHEC, auch wenn es sich nicht um O104/H4 handelt, ist die weitere Nutzung der Wasserquelle unverzüglich einzustellen, eine Reinigung der Beregnungsanlage durchzuführen und das beregnete Gemüse zu untersuchen“, so Backhaus.

Der Minister appelliert zugleich an die Verbraucher, Hygienemaßnahmen konsequent und dauerhaft einzuhalten. Neben der Personalhygiene sei besonderer Wert auf die Küchenhygiene zu legen.