Entschädigungsbetrag liegt bei ca. 3,43 Mio. Euro
Heute endet die Frist für die Anmeldung von Entschädigungsansprüchen von Gemüseerzeugern, die im Zusammenhang mit dem EHEC-Geschehen Verluste erlitten haben. Diese Verluste resultieren aus der Marktrücknahme von Gemüse – hauptsächlich Salate, Tomaten und Zucchini – und aus der Nichternte von Salaten.
Insgesamt wurden von Erzeugern aus Mecklenburg-Vorpommern 578,5 t bereits geernteter Erzeugnisse vom Markt genommen. Der Entschädigungsanspruch dafür beträgt ca. 198.500 Euro. Außerdem wurden insgesamt 360,5 ha Anbaufläche nicht geerntet (sog. Nicht- bzw. Grünernte). dabei handelte es sich ausschließlich um Salatflächen. Der Entschädigungsanspruch dafür beträgt ca. 3,23 Mio. Euro.
Damit summiert sich die Entschädigungsbetrag, den Gemüseerzeuger aus Mecklenburg-Vorpommern angemeldet haben auf ca. 3,43 Mio. Euro. Anträge auf Entschädigung haben 7 Unternehmen gestellt – d.h. neben der Erzeugerorganisation Mecklenburger Ernte haben sich sechs weitere Gemüseerzeuger im Land an der Marktstützungsregelung der EU beteiligt.
Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MV