E.ON Hanse kündigt Tausenden Gaskunden

Verbraucherzentrale empfiehlt nur bei fristgerechter Kündigung den Wechsel zum günstigsten Anbieter

Der norddeutsche Energieversorger kündigt derzeit mehr als 10.000 Gaskunden die langjährigen Verträge. Nach Kündigungswellen in Hamburg und Schleswig-Holstein sind jetzt Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern betroffen. Hintergrund: Die Verträge enthalten eine erstinstanzlich von zwei Kammern des Landgerichts Hamburg für unwirksam erklärte Preisänderungsklauseln, die somit keine Preiserhöhungen erlaubt.  „Wir empfehlen allen gekündigten Gaskunden zunächst zu überprüfen, ob E.ON Hanse die im Vertrag bestimmte Kündigungsfrist eingehalten hat und falls nicht, die Kündigung zurückzuweisen. Solange der alte Vertrag fortbesteht, sollte der Kunde keinesfalls einen neuen Vertrag abschließen, denn der bisherige Vertrag ermöglicht E.ON Hanse keine Preiserhöhungen“, so Horst-Ulrich Frank von der Neuen Verbraucherzentrale.

Sofern die Kündigung fristgerecht erfolgt ist, sollte keinesfalls ohne Überlegung sofort ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. E.ON Hanse bietet hier die Verträge „IdealGas“ oder „OptimalGas“ an. Häufig dürften die von E.ON Hanse mit allerlei Lockmitteln angebotenen Verträge nicht das (für den Kunden) günstigste Angebot darstellen! Der ideale Weg zum preiswertesten Anbieter ist wie immer ein Preisvergleich unter allen möglichen Energieversorgern. Optimal dafür sind kostenlose Vergleichsportale im Internet wie z. B. www.verivox.de, www.tarifvergleiche.de, www.toptarife.de oder die Unterstützung durch Berater der Verbraucherzentrale.

Weniger Energie zu verbrauchen ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch bares Geld wert. Über Energieeinsparmöglichkeiten im Haushalt informieren die Energieberater der Verbraucherzentrale. Tipp: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat für betroffene E.ON-Kunden eine Gaskundengemeinschaft organisiert, die sich erfolgreich für günstige Neuverträge einsetzt è www.vzhh.de