Drei Jahre SGB II: Der Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit ist klar und eindeutig

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für Arbeit und der Deutsche Städtetag ziehen eine Bilanz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II):


Die Zusammenlegung der früheren Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ist erfolgreich. Drei Jahre nach Einführung der Reform zeigt sich ein eindeutiger Abbau der Arbeitslosigkeit. Insgesamt ging die Zahl der Arbeitslosen in den letzten drei Jahren um 1,7 Millionen auf 3,5 Millionen zurück. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen sank allein in den letzten zwei Jahren von knapp 3 Millionen auf 2,3 Millionen. Dazu erklärt Detlef Scheele, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Auch die Langzeit-arbeitslosen und ihre Familien profitieren von den Reformen und der guten Wirtschaftslage. Vorrangig bleibt also die Integration in den Arbeitsmarkt.“

Vor der Einführung der Grundsicherung über das SGB II habe die Finanzierung der Langzeitarbeitslosigkeit die kommunalen Etats stärker belastet, so Scheele. „Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat sich der Bund zu seiner Verantwortung für die Finanzierung der Langzeitarbeitslosigkeit bekannt und damit ein System für einen gerechten Ausgleich zwischen Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und niedriger Arbeitslosigkeit geschaffen. Mein Wunsch ist, dass dies auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der kooperativen Jobcenter so bleibt, damit die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in den Regionen Deutschlands nicht durch die jeweils unterschiedlich hohen Kosten der Arbeitslosigkeit beeinträchtigt wird.“

Auch Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, begrüßt die guten Zahlen im SGB II: „Aus meiner Sicht hat sich die viele Arbeit im SGB II gelohnt. Gerade die gute Zusammenarbeit der Kommunen mit der Bundesagentur zeigt nun endlich zählbare Resulta-te.“ Die größten Erfolge sieht er im Bereich der Jugendlichen. Dies zeige sich nicht nur in steigenden Integrations- und Aktivierungsquoten, sondern auch durch eine verbesserte Förderstruktur und dichter vernetzte Integrationsansätze. Auch Kunden- und Mitarbeiterbefra-gungen erteilten dem Gesamtsystem SGB II gute Noten.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, bestätigte: „Nach einigen Anlaufschwierigkeiten sind Aufbau und Konsolidierung von verlässlichen Hilfen für Langzeitarbeitslose und ihre Familien in den vergangenen drei Jahren gelungen. Es gibt inzwischen sichtbare Eingliederungserfolge. Jetzt gilt es, für die betroffenen Menschen das Erreichte zu sichern und die Leistungsfähigkeit des Systems weiter zu verbessern. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass Leistungen unbürokratisch gewährt und gut aufeinander abgestimmt sind. Das muss auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes der Maßstab sein.“

Für die Neuordnung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen bringe sich der Deutsche Städtetag konstruktiv in die Beratungen über kooperative Jobcenter ein. Wichtige Anforderungen an die Kooperation seien: Die Mitsprache der Kommunen in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik vor Ort muss gesichert werden. Die Kernkompetenzen der Städte bei der sozialen Betreuung von Langzeitarbeitslosen müssen auch künftig in das Hilfesystem eingebunden werden. Dafür sollte die Möglichkeit geprüft werden, zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen Dienstleistungen auf der Basis freiwilliger vertraglicher Regelungen auszutauschen.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.