Dr. Gottfried Timm: Ungerechtigkeiten im Energiewirtschaftsgesetz

Ausbau der Erneuerbaren Energien darf nicht zu höheren Strompreisen für die Bürger Mecklenburg-Vorpommerns führen!

Dr. Gottfried Timm: Ungerechtigkeiten im Energiewirtschaftsgesetz müssen beseitigt werden.
Der energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Gottfried Timm, hat heute bei der Einbringung des Koalitionsantrages zur Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien begründet, warum das Energiewirtschaftsgesetz geändert werden muss:

„Bislang ist das Stromnetz in unserem Bundesland nicht in der Lage, die komplette Strommenge aus Erneuerbaren Energiequellen wie z.B. Windkraft aufzunehmen. Das bedeutet: wenn wir aus regenerativen Energieträgern Strom produzieren und exportieren wollen, müssen wir die Stromnetze ausbauen. Nach dem geltenden Recht erfolgt die Finanzierung dieser Investitionen über Entgelte, die auf den Strompreis umgelegt werden. Das bedeutet konkret: in Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, in denen vergleichsweise viel grüner Strom erzeugt wird, müssten die Stromkunden ein hohes Netznutzungsentgelt und damit mehr für ihren Strom als in anderen Gegenden Deutschlands bezahlen, in denen weniger in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert wird. Das kann nicht angehen!

Wenn unser Bundesland schon in vorbildlicher Weise vorangeht und umweltfreundlichen Strom produziert, dürfen unsere Stromkunden nicht benachteiligt werden. Schon jetzt liegt bei uns die Gebühr für die Durchleitung von Strom um etwa ein Drittel höher als in anderen Gebieten Deutschlands. Eins ist klar: Wir wollen und müssen den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben und unsere Energienetze ausbauen. Aber wir brauchen dafür eine solidarische Finanzierungsregelung im Energiewirtschaftsgesetz, die sicherstellt, dass die Kosten hierfür von allen gleichermaßen getragen werden!“

SPD-Landtagsfraktion