Dr. Backhaus informiert über notwendige Bekämpfung des Forstschädlings Kiefernspanner

Die Maßnahme ist zwingend notwendig, um unserer Verantwortung zum Schutz der betroffenen Wälder gerecht zu werden. Unser Landeswaldgesetz verlangt, den Wald zu erhalten und erheblichen Schäden vorzubeugen beziehungsweise diesen angemessen zu begegnen“, erklärt der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus.
Bereits seit dem Jahr 2005 belegen Falterzählungen, Puppenhülsen- und Eizählungen sowie Fraßflächenerfassungen einen Anstieg der Kiefernspannerpopulation in mehreren Regionen Mecklenburg-Vorpommerns. Den intensiven Überwachungsmaßnahmen der Forstbehörden ist es zu verdanken, dass die Notwendigkeit einer zunächst angenommenen großflächigen Bekämpfungsmaßnahme auf 5.400 Hektar rechtzeitig gestoppt werden konnte. So wurden von den Fachleuten ein hoher Parasitierungsgrad der vom Kiefernspanner abgelegten Eier sowie eine Vielzahl natürlicher Gegenspieler im Kronenraum der der Kiefernbestände festgestellt. Außerdem warfen die Kiefern infolge von Dürrestress in einigen Gebieten vorzeitig Nadeln ab, an denen sich die Eier bzw. die jungen Spannerlarven befanden. Dennoch ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf den verbliebenen 135 Hektar notwendig.

Die Bevölkerung und Gäste der Region werden derzeit durch das Forstamt Neustrelitz, über die lokale Presse sowie durch öffentliche Bekanntmachungen in den Ämtern und Gemeinden bzw. über die touristischen Einrichtungen informiert.

„Ich bitte die Bürger und Besucher der Region um Verständnis für diese Maßnahme und möchte sie gleichzeitig auf die notwendigen Verhaltensregeln hinweisen“, so Minister Dr. Backhaus. So sei das Betreten der betroffenen Wälder am Tag der Ausbringung der Pflanzenschutzmittel untersagt. Dies werde durch Absperrungen der Wege kenntlich gemacht. Darüber hinaus erhalten die Waldzugänge Warnschilder mit entsprechenden Verhaltenshinweisen. Karten mit detaillierten Darstellungen des Behandlungsgebietes liegen im zuständigen Forstamt zur Einsichtnahme aus. „Die Pflanzenschutzmittel, die zum Einsatz kommen, können unter Umständen zu Gesundheitsschäden führen, wenn sie direkt verschluckt werden“, warnt der Minister. Daher sei den Hinweisen der Behörden unbedingt Folge zu leisten.

Vorsorglich wurde eine Wartezeit von zwei Wochen zum Verzehr von Waldbeeren und Pilzen, die von behandelten Flächen stammen, festgesetzt.

Das Forstamt Neustrelitz ist telefonisch unter 03981/ 2395-11 erreichbar.