Dr. Backhaus begrüßt Nichtraucherschutzgesetz

Am morgigen 1. September wird das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft treten. „Wir haben eine Verantwortung unseren Kindern gegenüber, wir müssen sie vor Gefahren schützen. Rauchen ist nun einmal nachgewiesener Maßen gesundheitsschädlich und darf daher nicht Teil des normalen Alltags von Kindern und Jugendlichen sein“, sagte heute der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Dr. Till Backhaus, der selbst als bekennender Raucher insbesondere diese Zielrichtung des Gesetzes voll anerkennt und unterstützt. „Es geht bei der gesetzlichen Neuregelung aber auch um eine breite Rücksichtnahme auf die berechtigten Ansprüche nicht rauchender Erwachsener, die als Passivraucher gefährdet sein können.“

Insbesondere Kinder und Jugendliche befänden sich in Wachstums- und Entwicklungsphasen, wo ihr Körper durch das Rauchen viel stärker negativ beeinflusst werde als der eines Erwachsenen. „Die schnelle und konsequente Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes ist daher ein weiterer Schritt in Richtung Gesundheitsland“, so der Minister. Andere europäische Länder hätten bereits seit Jahren ähnliche Regelungen. „Der beispielsweise 2004 in Irland mit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes gefürchtete Umsatzeinbruch blieb aus. In Italien gibt es vergleichbar gute Erfahrungen“, sagte Dr. Backhaus.

Das Rauchverbot gilt zunächst in öffentlichen Einrichtungen und im Personennahverkehr. Zudem wird das Abgabealter für Tabakwaren von 16 auf 18 Jahre erhöht, was Dr. Backhaus insbesondere begrüßt. Ein solches Rauchverbot wird ab 1.1.2008 auch in Gaststätten und Restaurants gelten. Allerdings werden Gastwirte gesonderte, geschlossene Räume einrichten dürfen, in denen das Rauchen gestattet sein wird.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat eine Richtlinie erlassen, die für ggf. erforderliche Umbaumaßnahmen zinsgünstige Darlehen in Aussicht stellt. Richtlinie und Antragsformulare sind beim Landesförderinstitut erhältlich unter www.lfi-mv.de.