Rechtsstaatliche Verfahren durchsetzen
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Armin Jäger hat den Beschluss der SPD-Landtagsfraktion zum geplanten Steinkohlekraftwerk in Lubmin als politische Meinungsäußerung zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig unterstrich Dr. Armin Jäger, dass man sich in einem rechtlich geregelten Verfahren befände.
„Mitte 2005 trat das aktuelle Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Damit waren die landesplanerischen Voraussetzungen für die aktuell vorgesehene Investition geschaffen. Wir befinden uns seit langem in einem rechtlich klar und eindeutig geregelten Verfahren. Dieses Genehmigungsverfahren muss durch die jeweils zuständigen Behörden rechtsstaatlich durchgeführt werden. Der Landtag hat in dieser Phase keine Kompetenz mehr. Es geht jetzt nicht mehr um politische Meinungsbildung und Entscheidungsfindung, sondern allein um die rechtliche Bewertung.
Nichts desto trotz kann im Landtag natürlich über die Entwicklung des Energie- und Technologiestandortes Lubmin und das Investitionsklima im Land diskutiert werden. Dafür ist ein Landtagsantrag notwendig.
Im Übrigen verweise ich aber noch einmal auf die klare Regelung im Koalitionsvertrag. Hier heißt es in Ziffer 38:
so der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Armin Jäger abschließend.