Doppelt profitieren bei der Putz-Sanierung

Verbraucherzentrale: Bei Schönheitsreparaturen gleich ans Energiesparen denken

Im Frühling, wenn draußen die Natur erwacht und drinnen der Frühjahrsputz ansteht, möchten viele Hausbesitzer auch etwas für das Äußere ihres Heims tun. Eine beliebte Verschönerungsmaßnahme ist ein neuer Anstrich, für den viele bereitwillig viel Geld ausgeben. In den meisten Fällen lohnt es sich dabei zu überlegen, welche anstehenden Sanierungsmaßnahmen eventuell gleich mit erledigt werden können.

„Die Kosten für Putzausbesserung und Gerüst sind bei einem neuen Anstrich oft erheblich. Da ist es sinnvoll, gleich auch über eine Wärmedämmung der Fassade nachzudenken“, erklärt Horst Frank, Fachberater Bauen/Energie der Neuen Verbraucherzentrale. Eine solche Dämmung der Fassade koste zwar zusätzlich Geld, könne aber die Heizkosten spürbar senken. Daher machten sich die momentanen Mehraufwendungen in einigen Jahren selbst bezahlt. In manchen Fällen ist die Maßnahme sogar gesetzlich vorgeschrieben: Muss auf über 10 Prozent der Fassadenfläche der Putz erneuert werden, ist eine Wärmedämmung des Hauses verpflichtend. Dabei müssen die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten werden. Das bedeutet, dass zumeist eine Dämmstärke von etwa12 cm aufzubringen ist.

Allerdings lohnt es sich laut Horst Frank häufig, gleich eine etwas dickere Dämmung in Betracht zu ziehen, denn die Förderprogramme des Bundes, die sanierungswillige Eigenheimbesitzer in Anspruch nehmen können, haben etwas höhere Anforderungen. Je nach Qualität der Außenwand ist hierfür eine Dämmung von etwa 14 cm erforderlich. Eine dickere Dämmung ist zwar etwas teurer, jedoch werden die entstehenden Mehrkosten durch die Förderung häufig kompensiert. Der Hausbesitzer profitiert jedoch vom nochmals verringerten Wärmebedarf. „Es lohnt sich also, mehr als das gesetzliche Minimum zu tun“, empfiehlt Energieexperte Frank.

Wer die Beratung zu diesen und anderen Fragen der Energieeinsparung in Anspruch nehmen will, kann sich unter 018 – 809 802 400 (0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) informieren oder gleich einen Termin vereinbaren. Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0381 – 208 70 50. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

NVZ