Doppelt geschädigt: Lockruf zur Kaffeefahrt

„Finanzdienstleister“ zahlt keine Gewinne aus – Wirklich „geschädigt“ fühlte sich Frau L. aus Schwerin eigentlich nicht. Sie hatte – wie wohl fast jeder Einwohner der Landeshauptstadt – in ihrem Leben bereits unzählige Gewinnversprechungen erhalten – und sie stets in den Papierkorb geworfen.

Doch nun erhielt sie ein Schreiben der „Dr. Böhm & Schneider Finanzdienstleistungen“, in dem es heißt: „Wir sind seit einiger Zeit dabei, alle Geschädigten anzuschreiben, die Gewinnmitteilungen verschiedener Firmen bekommen und den versprochenen Gewinn nicht erhalten haben…Wir konnten bei der Abwicklung dieser Firmen für Sie eine angemessene Summe realisieren.“ Bei ihr ginge es um genau 946,72 Euro, die Dr. Böhm & Co von einer Firma Travelkonto 07.10280050 „erstritten“ hätten. Aus Datenschutzgründen dürfe das Konto allerdings nur noch eine gewisse Zeit weitergeführt werden. Eine persönliche Abholung sei notwendig, ein geeignetes Verkehrsmittel für Hin- und Rückfahrt werde kostenlos zur Verfügung gestellt. Am 11. Januar sollte die Gewinnübergabe stattfinden.

Was Frau L. dann an jenem Tag erwartete, war nichts anderes als eine ganz normale Kaffeefahrt, an deren Ende sie keinen Euro ausgezahlt bekommen, sondern 1.499 Euro zu zahlen hatte. Erworben hat sie eine 3.199 Euro teure „Therapie“-Medizin, die durch einen Rabatt von 1.600 Euro ein echtes Schnäppchen sein sollte. Ein Glück für die Schwerinerin war, dass die Ware erst am nächsten Tag geliefert wurde und auch dann erst die Summe fällig war. Nach einer durchwachten Nacht verweigerte sie die Annahme und bewahrte sich so vor einer doppelten Schädigung.

Dazu Cornelia Nagel von der Schweriner Beratungsstelle der Neuen Verbraucherzentrale: „Bei dem Kaufvertrag, den uns die Schwerinerin vorlegte, fehlte – wie nicht selten in solchen Fällen – die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über die Widerrufsrechte. Er hätte also erfolgreich widerrufen werden können. Doch da es sich bei diesem Finanzdienstleister um eine Firma aus den Niederlanden handelt, wäre die Aussicht das Geld zurück zu bekommen, äußerst gering gewesen. Außerdem dürfen solche Unternehmen überhaupt keine Medikamente verkaufen. Sie hätte also nicht nur ihren Geldbeutel, sondern auch ihre Gesundheit geschädigt.“

Rat suchende Verbraucher können sich bei Fragen zu Kaffeefahrten einschließlich Widerrufsrechten an alle  Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale wenden.