Diskussions- und Eckpunktepapier der Landesregierung

Diskussions- und Eckpunktepapier der Landesregierung zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen bis 2020. Die Landesregierung hat heute einstimmig das Diskussions- und Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern von 2010 bis 2020 beschlossen.
Die Landesregierung hat heute einstimmig das Diskussions- und Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern von 2010 bis 2020 beschlossen.

Kultusminister Henry Tesch: „Es ist das besondere Anliegen der Landesregierung, eine hohe künstlerische Qualität des Theater- und Konzertwesens im Land zu sichern, und gleichzeitig den Schwerpunkt auf langfristig tragfähige personelle und finanzielle Strukturen zu legen. Dabei wird das Land den Theater- und Orchesterträgern trotz der sich stark verändernden finanziellen Rahmenbedingungen als verlässlicher Partner zur Seite stehen und den Beitrag zur Theater- und Orchesterförderung bis 2020 bei 35,8 Millionen Euro pro Jahr auf hohem Niveau stabil halten.“

Innenminister Lorenz Caffier: „Das Land gibt den Theatern und Theater tragenden Kommunen eine finanzielle Sicherheit, die sie für ihre Arbeit brauchen und mit der sie langfristig über viele Jahre hinweg planen können.“

Für die Erarbeitung des Diskussions- und Eckpunkte-Papiers war Folgendes zu berücksichtigen:

Die Einwohnerzahlen im Land gehen weiter zurück und damit auch die Mittel aus dem länderübergreifenden Finanzausgleich, der derzeit rund 2 400 Euro pro Jahr je Einwohner ausmacht.

Die Leistungen aus dem Solidarpakt II werden bis 2020 auf Null abgesenkt ? schon ab 2009 werden dem Land jährlich 80 Millionen Euro an Sonderbedarfszuweisungen weniger zur Verfügung stehen.

Mehr als die Hälfte der Ausgaben für die Kulturförderung des Landes (53 Prozent) werden für die Finanzierung der Theater und Orchester in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Damit sind die internen Möglichkeiten für andere Finanzierungsmodelle des Landes ausgeschöpft.

Minister Tesch: „Trotz dieser großen Aufgaben, die vor dem Land insgesamt stehen, trotz dramatisch sinkender Einnahmen und trotz des Bevölkerungsrückgangs verpflichtet sich das Land, seinen Beitrag zur Förderung der Theater- und Orchesterlandschaft bis 2020 stabil bei 35,8 Millionen Euro jährlich zu halten und macht damit deutlich, welche Bedeutung den Theatern und Orchestern beigemessen wird. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auszukommen, wird keine leichte Aufgabe werden, weder für das Land noch für die Theater und Orchester tragenden Kommunen. Aber wenn es uns gelingt, gemeinsam langfristig tragfähige Strukturen aufzubauen, dann können wir die hohe künstlerische Qualität unserer Theater und Orchester halten und möglichst ausbauen. Vor allem wird deutlich, dass angesichts der Rahmenbedingungen einseitige und unabgestimmte Entscheidungen an einzelnen Häusern die Theater- und Orchesterlandschaft grundsätzlich in Frage stellen. Wir müssen alle für den Kulturstandort Mecklenburg-Vorpommern zusammenrücken und gemeinsam Lösungen finden. Dafür bietet das Konzept der Landesregierung die Grundlage.“

Die Landesregierung sieht die Lösung dieser Aufgaben in der Straffung der Strukturen von 2010 bis zum Jahr 2020 in zwei Stufen:

1. Stufe: regionale Vernetzungen von 2010 bis 2012
Dabei wird das Vier-Standorte-Modell weiterhin als Grundlage der Planungen angesehen, wobei folgende Veränderungen angestrebt werden:

Gewährleistung der Bespielung des Standortes Parchim durch die Mecklenburgische Staatstheater Schwerin gGmbH

Verstärkung der Zusammenarbeit der Vorpommerschen Landesbühne Anklam GmbH mit der Theater Vorpommern GmbH (Stralsund, Greifswald, Putbus) oder im Hinblick auf die räumliche Nähe und historische Verbundenheit alternativ mit der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg-Neustrelitz.

Zusammenlegung der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz mit der Deutschen Tanzkompanie bei gleichzeitiger teilweiser Weiterführung des eigenständigen künstlerischen Konzeptes der Tanzkompanie in geeigneter Rechtsform

Einbeziehung der Gastspielbühne Ernst-Barlach-Theater Güstrow und Theater Wismar nach dem Modell „Theater Vorpommern“ als regionale Spielstätten je nach Verhandlungslage (z.B. Güstrow zu Neubrandenburg/Neustrelitz alternativ zu Rostock/Wismar zu Schwerin bzw. zu Rostock)

Die Einsparten- und Bespieltheater Parchim, Anklam, Tanzkompanie, Wismar und Güstrow erhalten bereits in der ersten Stufe 2010 keine gesonderten Mittel über das FAG.

2. Stufe: überregionale Vernetzungen und Bildung von zwei Kulturkooperationsräumen ab 2012
Errichtung eines Kulturkooperationsraumes mit der Mecklenburgische Staatstheater Schwerin gGmbH und dem Volkstheater Rostock sowie mit den Theatern Parchim und Wismar sowie ggf. Güstrow unter einer einheitlichen Intendanz. Eine Fusion der Mecklenburgischen Staatskapelle Schwerin mit der Norddeutschen Philharmonie Rostock zu einem A-Orchester ist vorzusehen.

Errichtung eines Kulturkooperationsraumes mit der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz, der Theater Vorpommern GmbH, der Vorpommerschen Landesbühne Anklam GmbH, der Deutschen Tanzkompanie Neustrelitz und ggf. dem Ernst-Barlach-Theater Güstrow unter einer einheitlichen Intendanz. Eine Fusion der Neubrandenburger Philharmonie mit dem Philharmonischen Orchester Vorpommern zu einem B-Orchester ist vorzusehen.

Die Finanzzuweisung des Landes an die Theater tragenden Kommunen der Kooperationsräume sollen auf dem bisherigen Niveau und wie bisher im Rahmen des FAG ausgereicht werden, da sich das Verfahren im Grundsatz bewährt hat und die notwendige Planungssicherheit gegeben werden kann.

Aber Theater und Orchester sind nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern als Bundesland, sondern in erster Linie für die Theater tragenden Kommunen und ihre Region von großer Bedeutung. Deshalb ist es unabdingbar, dass sich die Theater tragenden Kommunen weiter angemessen an der Finanzierung ihrer Einrichtung beteiligen, mindestens in Höhe von 50 Prozent der jeweiligen Landesanteile. „Unumgänglich ist aus meiner Sicht, dass sich die Regionen mehr als bisher in die Theater einbringen. Alle Gemeinden und Landkreise im Umfeld eines Theaters oder Orchesters profitieren direkt von dem Standort“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Die Theater und Orchester befinden sich ausnahmslos in kommunaler Verantwortung bzw. Trägerschaft. Das Land ist derzeit in keinem Fall an der Trägerschaft beteiligt und hat somit keine direkte Entscheidungskompetenz für strukturelle Veränderungen.

Das Diskussions- und Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern wird umgehend den betreffenden kommunalen Vertretern, Interessensvertretungen und Vereinigungen vorgestellt. Im September und Oktober 2008 sind Einzelverhandlungen und Anhörungen vorgesehen.

Ziel ist es, im Jahr 2009 ein abgestimmtes Konzept über die Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg Vorpommern von 2010 bis 2020 vorlegen zu können.

Das Eckpunktepapier ist auf der Homepage des Kultusministeriums unter www.bm.regierung-mv.de veröffentlicht.