Die Unabhängigkeit der Justiz muss gestärkt werden

Das Thema „Demokratie statt Hierarchie – Benötigt Mecklenburg-Vorpommern eine selbstverwaltete Justiz?“ stand am Freitag auf der Tagesordnung der Klausurtagung der Linksfraktion in Banzkow.

Eingeladen waren u.a. Vertreter der Neuen Richtervereinigung, des Richterbundes M-V, Vertreter der Justiz aus Hamburg sowie Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden.

„Seit Jahren wird in den Richtervereinigungen, aber auch in der Politik darüber diskutiert, wie die Unabhängigkeit der Justiz weiter gestärkt werden kann“, erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Borchardt. Derzeit sei die Justiz in Deutschland lediglich Wurmfortsatz der Justizverwaltung, aber nur eine starke und von anderen Gewalten unabhängige Justiz könne die bürgerliche Freiheit garantieren. „Die im Grundgesetz garantierte Unabhängigkeit der Richter wird schon immer durch den Einfluss der Exekutive eingeschränkt“, so Frau Borchardt. So bestimmen die Justizminister über den Zugang zur Justiz, sie beurteilen deren Arbeit, entscheiden über das Fortkommen von Richtern und üben Disziplinarmaßnahmen aus. „Diese Situation ist fast im gesamten euopäischen Ausland einmalig, in fast allen anderen Ländern verwaltet sich die Justiz selbst“, sagte Frau Borchardt.

Durch Gesetzesänderungen im Land kann die Justiz auch in Mecklenburg-Vorpommern herausgeholt werden. „Ziel ist es, dass jedes Gericht für die jeweiligen Verwaltungsaufgaben selbst verantwortlich ist. Die Entscheidungen werden von einem Präsidium getroffen, das von der Richterschaft gewählt wird“, sagte Frau Borchardt. „Um die Leistungsfähigkeit der Gerichte zu erhöhen, muss auch deren Eigenverantwortung gestärkt werden, u.a. müssen sie über den Einsatz der Haushaltsmittel selbst entscheiden können.“

Claudia Schreyer