Die GEZ: Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten …

Die Neue Verbraucherzentrale informiert zum SEPA-Lastschriftmandat

Bereits zum dritten Mal schreibt die GEZ bundesweit tausende Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern zur Einholung von Unterschriften für das bestehende Lastschriftverfahren und für das künftige SEPA-Lastschriftmandat ein. Grund zur Sorge bestehe laut Neuer Verbraucherzentrale jedoch nicht, die GEZ passe die erteilten Einzugsermächtigungen lediglich der geänderten Rechtslage an.

Was bedeutet dies für den Verbraucher

Es besteht keine Verpflichtung das SEPA-Lastschriftmandat bzw. das sogenannte Kombimandat zu unterschreiben. Gegenwärtig erfolgt der Einzug der Rundfunkgebühren noch über die bislang erteilte Einzugsermächtigung. Wann die Banken das bisherige nationale Zahlungsverkehrssystem einstellen und damit auch die bisherige Einzugsermächtigung abschaffen, steht noch nicht fest. Ab dem Zeitpunkt der ausschließlichen Verwendung des SEPA-Verfahrens bei den Banken sind die bisherigen Einzugsermächtigungen jedoch nicht mehr wirksam. Voraussichtlicher Termin ist Ende 2012. Wer also auch zukünftig am Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, sollte der GEZ das SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Hintergründe

Die GEZ gehört mit zu den Ersten, die sich auf die Wirksamkeit der neuen rechtlichen Regelungen zur Umstellung auf das europäische SEPA-Zahlungs-verkehrssystem vorbereiten möchte. Vor diesem Hintergrund hat sich die GEZ entschlossen, in der Zeit von Mai bis September 2011 ca. 3,4 Millionen Rundfunkteilnehmer anzuschreiben, um das Kombimandat einzuholen.

Fragen rund um die Rundfunkgebühren beantworten die Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Güstrow kostenfrei.