Die Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Gentechnik-Gesetzes

Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am 8.8.07 dem Bundeskabinett eine Novelle des Gentechnik-Gesetzes und weitere Rechtsverordnungen vorgelegt. Die seit langem geforderten Neu-Regelungen wurden beschlossen.

Dazu stellt der Sprecher für Agrarpolitik und ländliche Räume der Fraktion DIE LINKE

Prof. Dr. Fritz Tack fest:

„Die Novelle bleibt hinter den Erwartungen zurück. Vor allem gibt es keine neuen Regelungen zum Haftungsrecht. Die von der Agrarwirtschaft geforderte Bildung eines Haftungsfonds, in den vor allem auch die Saatgut-Konzerne einzahlen, ist nicht vorgesehen.

Die Haftung für evtl. auftretende Verunreinigungen, die beim Anbau von GVO-Pflanzen durch Übertragung auf benachbarte Flächen mit nichtgentechnisch veränderten Pflanzen erfolgen könnte, liegt einzig und allein beim anwendenden Landwirt.

Es ist deshalb auch weiterhin eine intensive Forschung zur Bestimmung von Risiken und Chancen der Anwendung der Gentechnologie und eine unternehmensunabhängige Bewertung der Ergebnisse durch wissenschaftliche Einrichtungen erforderlich. Der Schutz von Mensch und Umwelt muss entsprechend dem Vorsorgegrundsatz oberstes Ziel des Gentechnikrechts bleiben.

Es ist zu fordern, dass sich die nutzenden Konzerne angemessen an der öffentlich finanzierten Forschung beteiligen.

Im Zusammenhang mit der vorgelegten Novelle wird an die Forderungen, wie sie sich aus dem Antrag der Linkspartei.PDS an den Landtag vom Herbst des Jahres 2006 ergeben, erinnert:

* Sicherung der Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern bei der Nutzung der GVO,
* Förderung von gentechnikfreien Regionen,
* Freihaltung von Schutzgebieten von GVO,
* Schaffung von Möglichkeiten der Koexistenz von Betrieben mit GVO-Anwendung und gentechnikfrei wirtschaftenden Unternehmen,
* Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht bei Lebens- und Futtermitteln,
* Intensivierung der Forschung.

Dieser Antrag befindet sich gegenwärtig nach einer Expertenanhörung in der parlamentarischen Befassung im Agrarausschuss.“