Deutschlandflagge und Fahne des Bundeslandes gehören an jedes öffentlichre Gebäude

Die CDU-Landtagsabgeordnete Marc Reinhardt und Peter Stein rufen öffentliche Einrichtungen und Institutionen dazu auf, die Landesflagge und die Deutschlandfahne nicht nur an staatlichen Feiertagen zu hissen.

Es komme einem deutlichen Bekenntnis zum demokratischen Rechtsstaat und zum eigenen Land gleich, wenn beide Fahnen immer zu sehen seien.

„Durch die Stärkung von Heimatliebe und Identität kann Nationalismus wie Intoleranz entgegen gewirkt werden. Die Grundlage für das JA zu Demokratie und Rechtsstaat sind ein bekennendes Verhältnis zur Heimat und zum eigenen Land. Die Identifikation mit dem eigenen Land sollte daher sichtbar gemacht werden.

Die Flaggenverordnung des Landes schreibt das Hissen von Fahnen an bestimmten Feier- und Gedenktagen vor. Auch an anderen Tagen kann selbstverständlich geflaggt werden. Wir wollen es Schulen und Ämtern erleichtern, mit dem Hissen der Fahnen ein sichtbares Bekenntnis zu unserem Staat zu geben. Deshalb übergeben wir interessierten öffentlichen Einrichtungen und Institutionen einen Satz Fahnen. Mit dabei ist dann auch eine Europaflagge“, kündigten die Abgeordneten heute in Schwerin an.

Die ersten Flaggen werden von Peter Stein am 14. Mai 2008 um 15.30 Uhr an die Gemeinde Sanitz (Rathaus, Rostocker Straße 19, 18190 Sanitz) übergeben. Marc Reinhardt wird am 15. Mai 2008 um 10.00 Uhr an die Stadt Neukalen, um 11.30 an die Stadt Malchin und um 13.00 an die Stadt Loitz jeweils einen Satz Fahnen übergeben.