Der Start ins Schulleben kostet Geld, das den Betroffenen verweigert wird

Nach Auffassung der sozialpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Irene Müller, ist und bleibt es ein Skandal, dass der Gesetzgeber zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten von Hartz IV die festgeschriebene Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Schulausbildung noch nicht korrigiert hat.

„Unter den 13 500 Abc-Schützen, für die morgen der Ernst des Lebens beginnt, sind viele Kinder aus so genannten Bedarfsgemeinschaften, denen ein chancengleicher Start verwehrt wird“, sagte Frau Müller. Diese Kinder würden per Gesetz in der Bildung benachteiligt, und zwar von Anfang an. „Der Bildungsminister des Landes zeigt sich erschrocken über die Preissteigerungen und glaubt, Hartz-IV betroffene Menschen erhielten eine Förderung“, so Frau Müller. „Dem ist nicht so, deshalb fordern wir die Landesregierung auf, endlich aktiv zu werden und sich unverzüglich für eine entsprechende Gesetzesänderung einzusetzen“, betonte sie. Bislang hätten sich die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen jedoch beharrlich geweigert.

„Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche müssen sofort bedarfsgerecht ermittelt und bereitgestellt und nicht prozentual von dem Bedarf der Erwachsenen abgeleitet werden“, sagte Frau Müller. Die Zahlung einer sofortigen Einschulungspauschale von 80 Euro, wie es etwa der Landeselternrat fordert, oder 133 Euro, die ein Marktforschungsinstitut ermittelt hat, wäre eine erste, die Not lindernde Maßnahme, aber nicht ausreichend, zumal auch die laufenden Schulkosten durch die Regelsätze nicht abgedeckt sind.