Der Reha-Entlassungsbericht – Darf die Krankenkasse ihn erhalten?

Die Neue Verbraucherzentrale informiert

Rostock – Frau K. hat endlich die Nachricht erhalten, dass sie die beantragte Rehabilitation machen darf. Gleichzeitig erhält sie mit der Post auch eine Aufforderung ihrer Krankenkasse, eine Erklärung zu unterschreiben, mit der sie bestätigt, dass der Entlassungsbericht nach der Rehabilitation von der Kasse angefordert werden kann. Die Kasse nennt zwar in ihrem Schreiben eine Rechtsgrundlage, aber Frau K. ist sich trotzdem nicht ganz sicher, ob das rechtens ist und wendet sich an die Unabhängige Patientenberatung bei der Neuen Verbraucherzentrale in Rostock. Die Patientenberaterin Mandy Pawils rät ihr, diese Erklärung nicht zu unterschreiben und erklärt: „Natürlich ist der Entlassungsbericht für die Krankenkasse interessant. Aber gerade weil er sensible medizinische Daten enthält, ist er nicht allen Stellen zugänglich zu machen.“

Die Patientenberaterin führt weiter aus, dass die Krankenkasse selber nicht befugt ist, medizinische Informationen von Versicherten oder behandelnden Ärzten abzufragen. Für derartige Beurteilungen oder Begutachtungen muss die Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung beauftragen. Außerdem ist in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation festgelegt, dass der behandelnde Arzt den Entlassungsbericht erhält. Die Krankenkasse findet hier keine Erwähnung. Die Patientenberaterin weist Frau K. aber darauf hin, dass in bestimmten Situationen einige Teile des Berichtes für die Krankenkasse notwendig sein können. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Versicherte als weiterhin arbeitsunfähig entlassen wird oder die Ausübung des bisherigen Berufs nicht mehr möglich ist.

Weitere Informationen zu diesem Thema sowie Hilfe und Unterstützung in dieser Situation bieten die Beraterinnen der Unabhängigen Patientenberatungsstelle in Rostock. Dienstags und donnerstags von 9 – 13 und 14 – 18 Uhr haben Patienten die Möglichkeit sich telefonisch unter (0381) 208 70 45 kostenfrei beraten zu lassen. Die persönliche Beratung wird in der gleichen Zeit in der Beratungsstelle der Neuen Verbraucherzentrale in der Strandstraße 98 angeboten. Weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de abrufbar.