Datenschutzbeauftragter begrüßt die Einstellung des ELENA-Verfahrens

Dankert: „Bundesregierung hat nie ernsthafte Bemühungen zur Förderung dieser Technologie unternommen“

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Reinhard Dankert, begrüßt die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angekündigte Einstellung des ELENA-Verfahrens.

„Mit der angekündigten Einstellung des Verfahrens wird endlich eine der größten und datenschutzrechtlich umstrittensten Datensammlungen der Bundesrepublik Deutschland gelöscht und ein Verfahren beendet, das von Anfang an verfassungsrechtlich äußerst bedenklich war.“

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatten wiederholt verfassungsrechtliche Bedenken unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und der Erforderlichkeit geltend gemacht. Die Bundesregierung konnte zu keinem Zeitpunkt belegen, in welchem Umfang die im ELENA-Verfahren gespeicherten Daten tatsächlich für die Beantragung von Sozialleistungen erforderlich gewesen wären. Ein großer Anteil der Betroffenen hätte die dem Anwendungsbereich des ELENA-Verfahrens unterfallenden Sozialleistungen nie geltend gemacht, so dass eine große Zahl der übermittelten Daten im ELENA-Verfahren gelöscht worden wären, ohne jemals für irgendein Verfahren genutzt worden zu sein.

Das ELENA-Verfahren sollte neben der Entlastung der Arbeitgeber durch den Wegfall von Entgeltbescheinigungen in Papierform aber auch einen wesentlichen Beitrag zur Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur leisten und somit vertrauenswürdige und rechtsverbindliche Transaktionen etwa im Bereich des E-Government und des E-Commerce fördern. Auch dieses Ziel wird mit der Einstellung des ELENA-Verfahrens verfehlt.

Dankert bedauert, dass mit der Einstellung des ELENA-Verfahrens die Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur erneut gescheitert ist, und befürchtet, dass damit eine wesentliche Grundlage für rechtsverbindliche und datenschutzfördernde elektronische Transaktionen künftig nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Er wirft den an der Realisierung des Verfahrens beteiligten Bundesregierungen Versagen vor: „Obwohl die Bundesregierung nie bezweifelt hat, dass der Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen für das ELENA-Verfahren zwingend geboten war, hat sie nie ernsthafte Bemühungen zur Förderung dieser Technologie unternommen und vergeblich darauf gehofft, dass der Markt das Erforderliche bewirken würde. Jetzt das Scheitern des ELENA-Verfahrens ausschließlich mit der fehlenden Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur zu begründen, ist scheinheilig. Hätte zudem die damalige Bundesregierung mit Beginn der Planungen des Verfahrens eine umfassende Technikfolgenabschätzung vorgenommen, wäre sie wohl zu dem Ergebnis gekommen, dass ein verfassungskonformer und gleichzeitig wirtschaftlicher Betrieb des ELENA-Verfahrens kaum möglich ist.“

Mit Blick auf die angekündigte Nachnutzung der bereits bestehenden Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und des erworbenen Know-hows für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung appelliert Dankert an die Bundesregierung, kein Verfahren zuzulassen, das nur durch unverhältnismäßige Absenkung des Datenschutz- und Sicherheitsniveaus wirtschaftlich zu betreiben ist.

Quelle: Landtag Mecklenburg-Vorpommern