Datensammelwut bei der Umsetzung von EU-Normen

Beate Schlupp: Landesregierung darf bei Umsetzung von EU-Normen im Bereich der Datenerfassung nicht über das Ziel hinaus schießen

Die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Beate Schlupp hat die Datensammelwut in Zusammenhang mit der Umsetzung von EU-Normen als unsinnig und mit dem deutschen Datenschutzrecht unvereinbar bezeichnet. „Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung der Europäischen Union Nr. 1100/2007 (Aal-Verordnung, siehe ANLAGE) seitens des Landes sollen bei uns auch die Daten der Käufer von Aalprodukten und Aalen erfasst werden. Fischereibetriebe in unserem Bundesland sollen bei Aalverkäufen im Wert von über 250 Euro den Namen und die Anschrift des Käufers erfassen, obwohl dies in der Verordnung der Europäischen Union so nicht vorgesehen ist. Diese Vorgehensweise widerspricht der Koalitionsvereinbarung, nach welchen EU-Vorschriften nur 1:1 umgesetzt wird.

Wir sollten keine über EU-Vorgaben hinaus gehenden bürokratischen Hindernisse aufbauen! Im Interesse des Bürokratieabbaus und der Arbeitserleichterung für die wenigen noch verbliebenen Fischereibetriebe in unserem Bundesland ist der Landwirtschaftsminister aufgefordert, die Umsetzung der EU-Verordnung mit dem geringstmöglichen Aufwand zu gewährleisten. Offen bleibt außerdem, ob die nun vorgesehene Erfassung aus datenschutzrechtlichen Gründen überhaupt zulässig ist“, so Beate Schlupp. Die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Beate Schlupp stellte abschließend in Frage, ob mit der Erfassung von Käuferdaten überhaupt ein Schutz der Europäischen Aal-Population zu erwarten sei. „Deutlich erfolgreicher wäre es sicher, die in Artikel 2 unter Punkt 8 der Verordnung aufgeführten Maßnahmen gegen Raubtiere (Kormoran) besser als bisher zu nutzen.“

Jutta Hackert