Das miese Geschäft mit dem Tod

Wie man versucht, Hinterbliebene abzuzocken.

Es ist die zurzeit wohl mieseste Masche, die sich Abzock-Unternehmen trauen: Sie fordern von Witwen Geld für eine angeblich durch das Amtsgericht Rostock in Auftrag gegebene Bereinigung personenbezogener Fakten. Verbraucherschützer Joachim Geburtig ist empört über die dreiste Abzocke, die von einem “Rechtssachen-Bereinigungs-Beauftragten“ gegenüber Hinterbliebenen betrieben wird.

In dem Schreiben heißt es: „Durch das Amtsgericht Rostock wurden wir mit der Bereinigung personenbezogener Faktoren und Nachlassungen (§ 72 Abs. 2 Sterbegesetz) beauftragt. Die Kosten des Verfahrens tragen laut § 17 Abs. 1 Nachlassgesetz die Hinterbliebenen, im direkten Fall der Ehepartner, ansonsten die Kinder des Verstorbenen.“

Die Hoffnung der dreisten Abzocker: Die Hinterbliebenen bezahlen in  dieser schweren Zeit die Rechnungen, ohne viel zu zweifeln und zu fragen.
Geburtig rät, Rechnungen nie unbesehen (hier auch ohne Anschrift) zu bezahlen. Im konkreten Fall sollte auch Strafanzeige erstattet werden.
Weitere Informationen erhalten Rat Suchende in allen Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale.

Joachim Geburtig