Darlehensrichtlinie veröffentlicht – Seidel: Anreize für Investitionen in MV

Am Dienstag sind Darlehensrichtlinien zur Unterstützung von Unternehmensinvestitionen und Infrastrukturmaßnahmen in Kraft getreten.

Dazu gehören das Kleindarlehensprogramm, das GA-Ergänzungsfinanzierungsprogramm und das GA-Zwischenfinanzierungsprogramm. „Mit den Programmen sollen weitere Anreize für Unternehmen gegeben werden, im Land Mecklenburg-Vorpommern zu investieren. Ziel ist es, Standortnachteile zu verringern, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu schaffen und das gesamtwirtschaftliche Wachstum zu stärken,“ sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Jürgen Seidel, am Dienstag.

Das Kleindarlehensprogramm richtet sich an kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die für ihr Investitionsvorhaben keine Hausbank finden, jedoch ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorweisen können. Die Kreditprüfung erfolgt durch das Landesförderinstitut. Der Höchstbetrag des Kleindarlehens beträgt 200.000 Euro. Das Darlehen ist marktüblich zu verzinsen. In das Programm wurde grundsätzlich das gesamte mittelständische Branchenspektrum des Landes einschließlich des Handwerks und des Baugewerbes aufgenommen.

Das GA-Ergänzungsfinanzierungsprogramm eröffnet für das Land erstmals die Möglichkeit der Wirtschaftsförderung mit rückzahlbaren Zuwendungen. Investitionsvorhaben, welche die Fördervoraussetzungen der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) erfüllen, erhalten die Wahl, anstatt eines vollen Zuschusses einen gekürzten Zuschuss in Kombination mit einem Darlehen in Anspruch zu nehmen. Für einen Euro weniger Zuschuss können bis zu zwei Euro zusätzliches Darlehen gewährt werden. Das Darlehen ist ebenfalls marküblich zu verzinsen und kann nach seiner Rückzahlung wieder für neue Vorhaben der Wirtschaftsförderung eingesetzt werden.

Das GA-Zwischenfinanzierungsprogramm wird erstmals auf kommunale Zuwendungsempfänger erweitert. Damit können bewilligte Mittel für wirtschaftsnahe und touristische Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen zügiger bereitgestellt und entsprechende Maßnahmen schneller realisiert werden.

Die Förderprogramme sind im Amtsblatt erschienen. Ansprechpartner ist das Landesförderinstitut in Schwerin unter der Telefonnummer: 0385/ 6363-1479 (Frau Abels) oder 0385/ 6363-1282 (Frau Chiari).