D. Müller: Einführung einer Entschädigungsregelung bei langwierigen Gerichtsverfahren wird begrüßt

Der europapolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Detlef Müller, hat die geplante Einführung einer Entschädigungsregelung bei überlangen Gerichtsverfahren begrüßt.

Im einem solchen Falle existiere bisher keine spezielle Rechtsschutzmöglichkeit mit einem möglichen Nachteilsausgleich für die Bürger. In Deutschland gebe es zwar die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde sowie den allgemeinen Amtshaftungsanspruch, welche jedoch auf schuldhafte Verzögerungen abstellen, so Müller. Ein neues Gesetz soll eine „Verzögerungsrüge“ ermöglichen, wenn Prozesse zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Es sieht auch eine Art Schmerzensgeld vor, wenn Richter oder Staatsanwälte zu langsam arbeiten: hundert Euro „für jeden vollen Monat der Verzögerung“.

Das Thema habe bereits 2005 auf dem SPD-Bundesparteitag in Karlsruhe auf der Tagesordnung gestanden. Schon damals wurde gefordert, für Fälle unangemessen langer gerichtlicher Verfahren eine Regelung einzuführen, die im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte einen Ausgleich für eine überlange Verfahrensverzögerung gewährt.

Der Vorsitzende des Europa- und Rechtsausschusses gab gleichzeitig zu bedenken, die geplante Neuregelung so auszugestalten, dass diese nicht zu unnötiger Mehrbelastung führt:„Von einer Regelung, die dem Rechtssystem am Ende mehr schadet als nützt, hätten weder die Bürger, noch die Gerichte etwas.“

Müller verwies darauf, dass Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik in der Regel zügig abgeschlossen werden. So betrage die Verfahrensdauer bei Amtsgerichten in Zivilsachen im Durchschnitt lediglich viereinhalb bzw. bei Landgerichten acht Monate. Dennoch sei eine derartige Regelung gut für unseren Rechtsstaat. „Die Bürger haben Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit“, so Müller abschließend.