Cross Compliance-Broschüre für das Antragsjahr 2009 verfügbar

Angepasst an die aktuell geltenden Rahmenbedingungen für die Direktzahlungen und die Förderung bestimmter flächenbezogener Agrarumweltmaßnahmen gibt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz eine Informationsbroschüre heraus.

Sie richtet sich sowohl an Direktzahlungsempfänger als auch an Begünstigte bestimmter Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Sie enthält für alle Cross Complience-Rechtsakte und Standards neben einer komplexen Darstellung der Rechtsgrundlagen auch zahlreiche praxisrelevante Tipps und Hinweise, Berechnungsbeispiele, Musterformulare sowie eine Auflistung der jeweils zuständigen Ansprechpartner im Land.

„Bei den durch Betriebsinhaber einzuhaltenden anderweitigen Verpflichtungen gibt es auch im Jahr 2009 wieder Neuerungen“, informiert der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus. Dazu gehöre unter anderem das Verbot zum Umbruch von Dauergrünland. Unter bestimmten Bedingungen könnten beim zuständigen Amt für Landwirtschaft Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. „Ich empfehle daher allen Antragstellern die Lektüre der aktuellen Broschüre, um Verstöße und damit verbundene Sanktionen zu vermeiden“, so Minister Dr. Backhaus.

Die Broschüre ist im Internet unter www.lu.mv-regierung.de in der Rubrik „Publikationen / Land- und Forstwirtschaft“ veröffentlicht. Zusätzlich wird sie allen Betriebsinhabern auf der Antrags-CD für 2009 zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Cross Complience-Broschüre in gedruckter Form bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft und im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz anzufordern.

Hintergrund:

Die Gewährung von Direktzahlungen und die Förderung bestimmter flächenbezogener Agrarumweltmaßnahmen sind an die Einhaltung von Vorschriften in folgenden vier Bereichen geknüpft:

– Umwelt,
– Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze,
– Tierschutz sowie
– Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand.

Verstöße gegen diese sogenannten „anderweitigen Verpflichtungen“ (Cross Compliance) können zu Kürzungen der EU-Zahlungen führen.