CDU/CSU beschließt Eckpunkte zum Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks

Wie der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Armin Jäger, heute mitteilte, hat die CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz in Stuttgart Eckpunkte zum Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks beschlossen.

Die Auflagen der EU-Kommission in Zusammenhang mit der Einstellung eines Verfahrens zur Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in Deutschland aus dem April 2007 erfordern bis Mai 2009 grundlegende Präzisierungen beim Programmauftrag und Klarstellungen bei der Finanzierung.

„Die konkretisierende Fortentwicklung des Funktionsauftrages des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks ist ebenso in die Hände der Landesparlamente gelegt, wie die Wahrung der Belange der Rundfunkteilnehmer im Rahmen der Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Die Vollprogramme des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks sind zentrale Integrationselemente und müssen daher erhalten bleiben. Dabei müssen Information, Kultur, Bildung und Unterhaltung gerade in den Hauptsendezeiten in einem ausgeglichenen Verhältnis stehen.

Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk spiegelt in seinen Angeboten die föderalen und regionalen Eigenschaften aller Regionen der Bundesrepublik Deutschland wider. Hieraus schöpfen die dritten Fernsehprogramme ihren besonderen Wert. Regionale Differenzierung, die Präsentation regionaler Eigenheiten und Ereignisse und die besondere Sendegebietsbezogenheit müssen stets den landesspezifischen Auftrag dieser Programme in den Vordergrund stellen.

Die CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden wollen, dass über das Internet verbreitete Angebote ausschließlich für einen eng begrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Eine kommerzielle Bereitstellung von Angeboten soll allerdings möglich sein. Festgestellt wird auch, dass insbesondere Angebote ohne inhaltlichen Programmbezug, Angebote ohne zeitlichen Programmbezug, Werbung, Sponsoring und E-Commerce nicht zum öffentlichen Auftrag des Rundfunks gehören“, informierte Dr. Armin Jäger.

Die CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz hat sich nunmehr inhaltlich zu den Fragen der Finanzierung und des Programmauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks positioniert. Jetzt gilt es, die Diskussion um den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unter Einbeziehung der Landesparlamente zügig abzuschließen. Ziel muss es sein, über einen konkretisierten Funktionsauftrag die Gebührenfinanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks auch langfristig EU-konform zu sichern und so den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk wegen dessen Leitfunktion für journalistische Qualität im dualen Rundfunksystem in Deutschland zu stärken“, so Dr. Armin Jäger abschließend.