CDA MV: „Leiharbeitnehmer“ in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Die CDA MV/Sozialausschüsse der CDU erneuert massiv ihre Forderung für allgemeinverbindliche Mindestlöhne in der Branche der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeitnehmer) durch Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Durch seine aktuelle Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass die jetzige deutsche Regelung zum Schutz des deutschen Arbeitsmarktes zur Begrenzung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus den osteuropäischen Mitgliedsstaaten dem EU-Recht widerspricht. „Durch den EU-Gerichtsbeschluss erhalten Arbeitnehmer der neuen EU-Staaten in Deutschland mehr Rechte, das heißt, dass das niedrigere osteuropäische Lohnniveau nach Deutschland übertragen werden kann“, so der Landesvorsitzende der CDA MV/Sozialausschüsse der CDU Thomas Lenz. „Wir fordern jetzt erneut von den Tarifparteien und der Bundesarbeitsministerin von der Leyen die Aufnahme der „Leiharbeitnehmer“ in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.“ Es hat sich bereits im Fall Schlecker gezeigt, dass mit dem sogenannten und hoch gelobten Outsourcing vor allem auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gespart werden soll. Jetzt kommt erschwerend hinzu, dass die Unternehmen auf osteuropäische Arbeitnehmer zurückgreifen können, deren Lohnniveau noch weit unter dem der inländischen Arbeitnehmer liegt.

„Kein verantwortlicher Politiker darf in den jetzigen Krisenzeiten untätig zusehen, wenn unverantwortliche Unternehmer auf ganz legalem Wege unmoralische Tricks zum Lohndumping anwenden, um Tarifverträge zu unterlaufen“ so Lenz weiter und abschließend: „Uns geht es in keiner Weise darum, osteuropäische Arbeitnehmer vom deutschen Arbeitsmarkt auszuschließen, sondern ausschließlich um die Schaffung gleicher Zugangsbedingungen zum deutschen Arbeitsmarkt zu sozial fairen Konditionen“.