Caffier beantwortet Fragen zu Anschlussbeiträgen für die Trinkwasserversorgung

Caffier beantwortet Fragen zu Anschlussbeiträgen für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Mit einem Informationsblatt informiert Innenminister Caffier über die aktuellsten Fragen rund um die Beitragserhebung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG).

Das jetzt bereitgestellte Informationsblatt erklärt u.a. warum sich die Höhe des geforderten Anschlussbeitrages nicht nach dem Wasserverbrauch, sondern nach der Größe des Grundstücks berechnet oder was ein Betroffener tun kann, wenn er aus persönlichen wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage ist, den fälligen Beitrag fristgerecht zu zahlen.

„Als Innenminister des Landes habe ich auf die gesetzeskonforme Auslegung geltenden Rechts durch die kommunalen Aufgabenträger zu achten. Dennoch wird niemand wegen der nun erhobenen Gebühren für notwendige Investitionen in moderne Abwasseranlagen um seine Existenz fürchten müssen. Ich habe bereits am 04.10.2007 per Runderlass empfohlen, bei Härtefällen möglichst großzügig zu verfahren“, sagte Caffier.

Das Informationsblatt wird jetzt den kommunalen Aufgabenträgern, also den Zweckverbänden bzw. den sonst für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zuständigen Städten und Gemeinden zugesandt, wo es alle interessierten Bürger erhalten können. Weitere Exemplare gehen an die Verbände, Parteien und sonstige Institutionen, die sich mit diesem Thema befassen.

Internetnutzer können sich das Faltblatt ab 03.03.2008 auch von der Homepage des Innenministeriums herunterladen.

(http://www.im.regierung-mv.de)

Innenminister Caffier hofft, dass mit diesen Informationen den Bürgern finanzielle und rechtliche Zusammenhänge der Beitragserhebung etwas verständlicher gemacht werden können und dadurch eine Versachlichung der in den letzten Monaten bisweilen recht hitzig geführten Diskussionen möglich wird.