Burkhard Lenz weist Studie zum Vogelbeifang zurück

„Küstenfischer nicht in Misskredit bringen – Behauptungen zu Vogelbeifang nicht wissenschaftlich belegt“

Der CDU-Landtagsabgeordnete Burkhard Lenz hat die Studie des Instituts für Angewandte Ökologie zum Vogelbeifang in der Küstenfischerei als unwissenschaftlich zurückgewiesen.

„Die Behauptungen des Instituts für Angewandte Ökologie zum Vogelbeifang lassen sich wissenschaftlich nicht belegen. Sie dienen offensichtlich allein dem Ziel, die seit Generationen ökosystemgerechte und nachhaltig traditionelle Küstenfischerei zu diskreditieren. Dies lässt sich auch daran ablesen, dass die im vergangenen Jahr von einigen Fischern abgegebenen eidesstattlichen Erklärungen zum Beifang von Seevögeln überhaupt nicht zur Kenntnis genommen werden. Danach hatte kein Fischer mehr als 10 Seevögel im Jahr im Netz“, so Burkhard Lenz. Der Abgeordnete machte deutlich, dass im Seegebiet vor Rügen und im Greifswalder Bodden insgesamt ca. 6.400 Kilometer Netz ausgelegt würden. Es sei nachweislich so, dass hierdurch deutlich weniger Vögel zu Tode kämen als auf 6.400 Kilometer Straßennetz.

„Es gibt vorgebliche Naturschützer, die die Fischerei offenbar gänzlich untersagen wollen. Dazu werden nun auch Vorwürfe beigebracht, die sich wissenschaftlich durch nichts belegen lassen. In der Praxis hat sich die Zahl der Tauchenten (dazu gehören Bergenten und Eisenten), die als Wintergäste an unseren Küsten zu finden sind, in den letzten Jahren vervielfacht. Grund für die Zunahme ist das verbesserte Nahrungsangebot, gerade für die Tauchente durch den Rückgang des Blasentangs und die Zunahme von Rotalgen. Die Enten kommen dadurch besser an den Heringslaich. Dieser ist im Winter die Hauptnahrung von Eisenten. Auch Möwen und Schwäne greifen auf diese leicht erreichbare Nahrungsquelle zurück“, erläuterte der CDU-Landtagsabgeordnete.

„Die letzten zwei Winter waren sehr eisreich. Dadurch konnten lange keine Netze gesetzt werden. Zudem ist die Fischerei durch Beschränkungen der EU zeitlich massiv eingeschränkt. So darf in diesem Jahr nur bis zum 20. April gefischt werden. Dies reduziert natürlich auch die Gefahr von ungewolltem Beifang. Fest steht: Der Bestand an Seevögeln wird durch die Küstenfischerei nicht gefährdet“, so Burkhard Lenz.

Quelle: CDU-Landtagsfraktion