Burkhard Lenz: Doppik zügig einführen

Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Burkhard Lenz, begrüßte die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Einführung der kommunalen Doppik.

„Bei den Beratungen zum neuen Gemeindehaushaltsrecht hat sich der zuständige Innenausschuss auch mit der Frage befasst, ob das Land den Kommunen die Kosten, die bei Umstellung auf die kaufmännische Buchführung entstehen, ersetzen muss. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass hier die Kommunen allein in der Pflicht sind. Insofern ist die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts eine Bestätigung der Arbeit im Landtag.

Ich appelliere nun an die Kreise und Gemeinden, ihre Buchführung möglichst schnell umzustellen. Die Kameralistik ist veraltet. Mit der Einführung der kommunalen Doppik würde es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtert, den Haushaltsplan ihrer Gemeinde oder ihres Kreises zu verstehen. Das ist für mich transparente und bürgernahe Verwaltung. Jeder muss herausfinden können, für welche Zwecke seine Steuern verwendet werden“, so Burkhard Lenz.

Jutta Hackert