Bundesverfassungsgericht stellt Steuergerechtigkeit wieder her – ein guter Tag für die Pendler

Sigrun Reese, finanzpolitische Sprecherin und stellv. Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion M-V, erklärt zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale ist ein guter Tag für die vielen Pendler in M-V. Damit wird die Steuergerechtigkeit wiederhergestellt, welche die große Koalition mit der Kürzung aufgegeben hatte.

Im November letzten Jahres hatte meine Fraktion beantragt, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene umgehend für eine Rücknahme der Kürzungen einsetzen solle. SPD und CDU hatten unseren Antrag abgelehnt. Das war ein Schlag in die Gesichter der vielen Pendler in unserem Land, die regelmäßig weite Strecken zu ihrer Arbeit zurücklegen müssen.

Wenn die Politik von den Menschen ständig mehr Flexibilität bei der Arbeitsplatzwahl einfordert, dann muss sie auch die entsprechenden Rahmenbedingungen gewährleisten. Leistung und Aufwand müssen sich lohnen! Derjenige, der für einen Arbeitsplatz weite Fahrtstrecken in Kauf nimmt, darf dafür nicht bestraft werden!

Die Verfassungswidrigkeit, welche CDU und SPD im Herbst letzten Jahres noch negiert haben, ist nun höchstrichterlich bestätigt. Die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass der Bund eine vernünftige Regelung findet, welche die Interessen der Arbeitnehmer in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt. Eine gleichmäßige Kürzung der Pendlerpauschale für alle, lehnen wir Liberale ab.“