Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 stellte das Gericht klar, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig sei, da sie anlasslos in die Grundrechte der Nutzer elektronischer Dienste eingreife.

Für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung, das heißt, der Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen ohne einen nötigen Anfangsverdacht, hatte sich der Parteitag des  SPD-Kreisverbandes Bad Doberan bereits mit Beschluss vom 8.Dezember 2007 ausgesprochen.
„Ich bin froh über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und hoffe, dass von diesem Urteil ein Signal an die Politik ausgeht, die Einschränkung der Grundrechte nicht unter dem Deckmantel der Terrorismusgefahr haltlos voranzutreiben“, so Stefanie Drese, SPD-Kreisvorsitzende Bad Doberan.
Befremdlich erscheint aber die Reaktion der Bundesjustizministerin auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Sie äußerte sich erleichtert über die Entscheidung des Gerichts, decke es sich doch mit ihrer Ansicht, dass mit der bisherigen Vorratsdatenspeicherung ein Grundrechtsverstoß vorliege. Da sei die Frage erlaubt, warum von ihr als Bundesministerin in ihrer nun schon fast 6 Monate dauernden Amtszeit noch keine Initiative zur Aufhebung dieses Verfassungsverstoßes ausgegangen ist, sondern sie auf ein Urteil des obersten Gerichtes wartete. An der Gewaltenteilung hat sich in Deutschland nichts geändert und die Gesetzgebungsbefugnis liegt nicht bei den Gerichten.

Heidi Kleinau