Bundesverfassungsgericht beschert Berufspendlern vorgezogenes Weihnachtsgeschenk

Angesichts der konjunkturellen Belastungen und Risiken für Arbeitnehmer zur alten Regelung zurückkehren

Die wirtschafts- und finanzpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion M-V, Jochen Schulte und Rudolf Borchert, haben die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Pendlerpauschale als vorgezogenes Weihnachtsgeschenk für die vielen Berufspendler im Land bezeichnet. Auf Grundlage des Urteils und in Kenntnis der Urteilsbegründung sei der Gesetzgeber nun gefordert, schnellstmöglich über eine praktikable und rechtssichere Neugestaltung der Pendlerpauschale zu beraten und zu entscheiden.

Borchert wiederholte dabei seine bereits früher geäußerte Forderung, zur alten Regelung mit einer steuerlichen Absetzbarkeit von 30 Cent ab dem ersten Kilometer zurückzukehren: „Bei der Pendlerpauschale handelt es sich um eine zielgenaue Steuerentlastung. Sie ist dadurch sozial gerechter als es allgemeine Steuersenkungen je sein können und kommt tatsächlich denen zugute, die darauf angewiesen sind.“

Wirtschaftsexperte Jochen Schulte, betonte, dass es „vor allem in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern angezeigt sei, auch zukünftig Berufspendler zu entlasten.“ Gerade angesichts der zu erwartenden Konjunkturkrise wäre es ein guten Zeichen, den durch Fahrkosten und die konjunkturellen Risiken belasteten Arbeitnehmern eine angemessene steuerliche Rückerstattung zu gewährleisten.

Finanzpolitiker Borchert schlug zur Gegenfinanzierung der 2,5 Mrd. €, die für die Wiedereinführung der Kurzpendlerpauschale benötig würden, die Erhöhung des Spitzensteuersatzes und die Wiedereinführung der Vermögenssteuer vor.

„Wir freuen uns für alle aufs tägliche Fahren angewiesene Menschen im Land, die nunmehr ein stückweit gerechter für ihren Aufwand entlastet werden müssen. Wir erwarten, dass sich der Bundesgesetzgeber, dem Signal des Verfassungsgerichtes in geeigneter Form anschließt. Ideen für die völlige Streichung der Pendlerpauschale muss eine klare Absage erteilt werden“, so Borchert und Schulte abschließend.