Bundesverfassungsgericht berät Normenkontrollantrag

Terpe sieht Gentechnik-Gesetz in Gefahr

Beim Bundesverfassungsgericht findet heute, am 23. Juni 2010 eine öffentliche Anhörung zur Normenkontrollklage des Landes Sachsen-Anhalt gegen Regelungen im Gentechnik-Gesetz statt.

Der Rostocker Bundestagsabgeordnete Dr. Harald Terpe (Grüne) erklärt dazu: „Sachsen-Anhalt versucht, das bestehende Gentechnik-Gesetz aufzuweichen, das unter der Federführung von Renate Künast novelliert worden ist. Der Antrag Sachsen-Anhalts zielt darauf ab, der Agro-Gentechnik einen Freibrief zu verschaffen, ohne die Vorsorgepflicht und den Verbraucherschutz entsprechend zu berücksichtigen. In meinen Augen darf die Agrogentechnik gegenüber der konventionellen und Biolandwirtschaft nicht bevorzugt behandelt werden. Dass ein strenges Gentechnik-Gesetz mit entsprechenden Haftungsregelungen notwendig ist, zeigen die kürzlichen Verunreinigungen in sieben Bundesländern mit dem verbotenen Maissaatgut MON-810. Eine Aufweichung des Gentechnik-Gesetzes wäre ein Schlag ins Gesicht für alle auf Gentechnik verzichtenden Landwirte und für die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Hintergrund:
Die Verfassungsklage wurde 2005 von der seinerzeit durch die Union/FDP-geführte Landesregierung eingereicht und bezieht sich auf die unter rot-grün novellierte Fassung des Gentechnik-Gesetzes. In der rot-grünen Regierungszeit (unter der damaligen Verbraucherministerin Renate Künast) wurden 2004 unter anderem grundlegende Schutzregelungen für die gentechnikfreie Landwirtschaft – Haftung, Standortregister, Anbauvorschriften für Gentech-Pflanzen anbauende Landwirte – aufgenommen.

Max Raudszus