Bundestagesdebatte zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Der letzte Gang eines Menschen ist gesetzlich nicht rechtssicher zu regeln!“

kKaum ein Thema hat den Bundestag so lange und so intensiv beschäftigt wie die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Seit mehr als sechs Jahren beschäftigt sich das Parlament mit der Patientenverfügung. Unzählige Debatten und Anhörungen hat es gegeben, zwei Kommissionen haben die Meinungen gebündelt und Gesetzesvorschläge gemacht. Nunmehr liegen vier Gesetzesentwürfe vor, die heute zur Abstimmung kommen sollen. Der Ausgang ist offen, vielleicht gibt es auch kein Gesetz.

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Viele Menschen treibt das Szenario um, wegen einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall nur von Apparaten am Leben gehalten zu werden und nicht mehr selbst entscheiden zu können, ob man diesen Zustand für lebenswert hält und fortsetzen möchte. Die entscheidende Frage ist: Wie können wir sicherstellen, dass mit einem Menschen der nicht – mehr – einwilligungsfähig ist, an seinem Lebensende das geschieht, was er dann getan oder unterlassen haben möchte?“

„Dies streng verbindlich zu regeln,“ so Justizministerin Kuder weiter, „halte ich für nicht möglich! In einer Patientenverfügung niedergelegte Entscheidungen sollten in der konkreten Situation auch weiterhin daraufhin überprüfbar bleiben, ob die beschriebene Situation auch tatsächlich vorliegt. Dies gelingt längst mit Hilfe der unumstrittenen Möglichkeit der Ausstellung einer Vorsorgevollmacht an eine Person des Vertrauens am besten. Diese soll und darf im Zustand der Einwilligungsunfähigkeit entscheiden, welche Maßnahme im Sinne des Patienten ergriffen werden sollen. Letztlich muss es darauf ankommen, was der Patient in der konkreten Situation mutmaßlich will. Dies kann nur eine Person des Vertrauens wissen.“

„Die Menschlichkeit des Sterbens wie auch die Sterbegleitung und die Beachtung des tatsächlichen aktuellen Willens des Sterbenden darf nicht in Vergessenheit geraten. Die langen Diskussionen haben deutlich gezeigt, dass dies nicht rechtssicher gesetzlich geregelt werden kann. Vielmehr kommt es darauf an, dass alle achtsam mit Patienten und Sterbenden umgehen und dass gemeinsam nach einem Weg gesucht wird, wie der betroffene Mensch seinen Tod sterben kann.“