Bundesjustizministerium greift Gesetzesinitiative M-V zur Stärkung des Opferschutzes auf

Die Bundesjustizministerin hat mit dem zweiten Opferrechtsreformgesetz eine Gesetzesinitiative Mecklenburg-Vorpommerns zur Stärkung des Opferschutzes im Strafverfahren aufgegriffen. So sollen Opfer von schwerer Körperverletzung künftig einen Anspruch auf einen kostenlosen Opferanwalt haben. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hatte Mecklenburg-Vorpommern mit Unterstützung weiterer Länder bereits vor einem Jahr auf den Weg gebracht.

„Die Opfer einer schweren Körperverletzung werden regelmäßig besonders schwer und nachhaltig in ihrer Lebensführung beeinträchtigt. Während die Täter hier in der Regel durch einen Pflichtverteidiger vertreten werden, hatten Opfer bislang nicht die Möglichkeit, auf einen kostenlosen anwaltlichen Beistand zurückzugreifen. Mit dem kostenlosen Opferanwalt setzt der Staat ein deutliches Zeichen, dass er diese Opfer nicht allein lässt,“ begrüßte Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) die gestrige Ankündigung der Bundesjustizministerin.

Ein kostenloser Opferanwalt kann im Strafprozess im Wege der Nebenklage ähnliche Rechte wie ein Staatsanwalt geltend machen. Insbesondere steht den Opfern – neben einem durchgängigen Anwesenheitsrecht in der Verhandlung – ein eigenes Frage- und Antragsrecht gegen den Täter zu. Auf die wirtschaftliche Bedürftigkeit der Opfer kommt es für die Bestellung eines Opferanwalts nicht mehr an.
Der Gesetzentwurf sieht des Weiteren einen besseren Schutz von jugendlichen Opfern und Zeugen im Strafverfahren vor. So soll die Altersgrenze bestimmter Schutzvorschriften von 16 auf 18 Jahre erhöht werden. „Der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin war längst überfällig. Ich hoffe, dass er jetzt auch zügig umgesetzt wird,“ so Kuder.