Bürgschaftsausschuss tagt zum 500. Mal

Polzin und Seidel betonen Bedeutung für die WirtschaftDas Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt seit 1992 Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten von Unternehmen. „Dieses Instrument ist nicht nur in Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs wichtig, sondern unterstützt Unternehmen auch in wirtschaftlich schwierigen Phasen“, sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Montag in Schwerin. Der Ausschuss trat am Montag zur 500. Sitzung zusammen, ihm gehören Vertreter des Finanz-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsministeriums an. Das Gremium wird von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC beraten.

Seit 1992 sind 207 Unternehmen mit 28.600 Beschäftigten durch Landesbürgschaften gefördert worden. Es wurde ein Kreditvolumen von insgesamt 1,68 Mrd. Euro abgesichert. „Eine Bürgschaft ist eine sehr effektive und gleichzeitig kostengünstige Form der Wirtschaftsförderung“, unterstrich Finanzministerin Heike Polzin, „so wurden in den letzten 17 Jahren lediglich 5 Prozent des insgesamt verbürgten Kreditvolumens fällig.“

„Die vorliegenden Anfragen von Unternehmen beziehen sich auf Investitionen und Neugründungen, die Finanzierung von Betriebsmitteln, Zukäufe, aber auch Neustrukturierungen bei der Unternehmensfinanzierung“, sagte Seidel. Der Wirtschaftsminister war sich mit Finanzministerin Polzin einig, dass die Bürgschaften vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise und ihrer Folgen für die Realwirtschaft immer wichtiger werden. „Die Landesregierung wird daher den Rahmen für Landesbürgschaften zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und des Schiffbaus um 300 Millionen Euro aufstocken“, teilte Polzin mit.

Landesbürgschaften können für unterschiedliche Finanzierungsformen ab einem Kreditvolumen in Höhe von 1,25 Mio. Euro übernommen werden. Bei Kreditausfall übernimmt das Land maximal 80 Prozent des verbürgten Kredits. Mit den Bürgschaften können nicht nur Unternehmen des produzierenden Gewerbes, sondern auch Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler unterstützt werden. Es besteht keine Beschränkung in Bezug auf die Unternehmensgröße. Eine Kombination mit anderen Förderinstrumenten ist ebenfalls möglich.