Bürgerbegehren in Rostock zum Erhalt kommunalen Eigentums

Im Rahmen der vorgeschriebenen Beteiligung des Innenministeriums an der Zulässigkeitsprüfung hat Innenminister Lorenz Caffier heute das Rostocker Bürgerbegehren zum Erhalt kommunalen Eigentums als unzulässig bewertet.

Dieses Bürgerbegehren zielte darauf ab, den Verkauf von Anteilen an städtischen Gesellschaften, wie der WIRO und dem Südstadtklinikum,  sowie die Veräußerung von mehr als 250 Wohnungen pro Jahr aus dem Bestand der WIRO zu verhindern.

„Verkäufe, wie sie das Bürgerbegehren ausschließen will, sind bereits Bestandteil des ausschließlich der Bürgerschaft vorbehaltenen und schon beschlossenen Haushaltssicherungskonzepts geworden und daher einem Bürgerentscheid verschlossen.“

In diesem gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept muss die Stadt darlegen, wie sie ihr beträchtliches Haushaltsdefizit von derzeit über 200 Mio Euro in den nächsten Jahren abbauen will. Zudem gebe es weitere rechtliche Bedenken hinsichtlich des Bürgerbegehrens, die bereits bei der Prüfung durch die Stadtverwaltung zu Tage getreten sind. Die Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens stelle, wie Caffier betont, eine rechtlich gebundene Entscheidung ohne Ermessensspielräume dar.

Die Frage, wie man die Zielrichtung dieses Bürgerbegehrens beurteilt, habe deshalb keine Rolle gespielt. Ungeachtet dessen forderte der Minister die städtischen Organe auf, den Weg der Haushaltskonsolidierung konsequent weiter zu beschreiten. „Dass dieser Prozess ohne grundsätzliche Tabus vonstatten gehen muss, heißt nicht, dass auf die Belange der Bürger und der Beschäftigten städtischer Unternehmen keine Rücksicht genommen werden kann“, so der Minister.

Es sei jetzt Aufgabe von Bürgerschaft und Oberbürgermeister, gesetzlich tragfähige, abgewogene Lösungen zu finden und in praktisches Handeln umzusetzen Die Veräußerung kommunalen Vermögens könne dabei einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung leisten und den Druck auf den Abbau kommunalen Personals und die Erhöhung kommunaler Abgaben und Steuern abmildern.