Borchert: Pendlerpauschale überprüfen

In der Debatte über die Entfernungspauschale heute im Landtag erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rudolf Borchert:


„Ich sehe bei der Pendlerpauschale durchaus Handlungsbedarf und wollen die Pendler in unserem Land finanziell entlasten. Aktionismus ist allerdings nicht angebracht, so lange das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat. Auf der Grundlage des für Herbst erwarteten Urteils und sowie der Urteilsbegründung wollen wir über eine praktikable und rechtssichere Neugestaltung der Pendlerpauschale beraten.

Dabei gilt es auch, die Gegenfinanzierung seriös zu klären. Die etwa bei einer Rückkehr zur ‚alten’ Pendlerpauschale benötigten 26 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt kann das Land nicht einfach aus der Portokasse bezahlen. Die Linken unterbreiten in ihrem Antrag gar keinen Vorschlag zur Gegenfinanzierung und die FDP geht von nicht näher beschriebenen Steuermehreinnahmen aus. Da die Bundes-FDP vor wenigen Tagen eine Steuersenkung um über 30 Milliarden Euro gefordert hat, erschließt sich mir die Grundlage für diese Erwartung allerdings nicht. Zu beachten ist im Übrigen auch, dass eine Unterstützung der Kurzpendler (bis 20 Kilometer) nicht zu Lasten der Fernpendler gehen darf.

Deshalb kommt zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Überweisung der Anträge in Frage. Der Finanzausschuss wird dann zu gegebener Zeit eine Empfehlung an den Landtag abgeben.“