Bluetooth – ungewollte Werbung über das Handy

Auf der Suche nach immer neuen multimedialen Werbeformen setzten verschiedene Anbieter seit einiger Zeit auch auf die Werbung per Bluetooth.

Wer in den letzten Wochen z. B. an den Filialen einer großen Parfümeriekette vorbei geht und sein Handy für Bluetooth-Kontakte geöffnet hat, erhält prompt eine Werbebotschaft mit dem Angebot von Gratisproben. Immer mehr Anbieter experimentieren mit Werbebotschaften via Bluetooth. Dies können Bilder, Videos, Java-Spiele oder Anwendungen sein, die Passanten beispielsweise auf Messen, Ausstellungen, Flughäfen und Bahnhöfe oder in der Nähe von Restaurants und Einkaufszentren auf das Handy übermittelt werden.

Verbraucherschützer Joachim Geburtig erklärt dazu: Die Bluetooth-Technik bietet je nach Sendeleistung und Umgebungsverhältnisse eine Reichweite von 10 bis 100 Metern. Die Datenübertragung ist hier im Gegensatz zu der Übertragung über die Mobilfunknetze mit größerer Geschwindigkeit, ohne Datentransferkosten und ohne Kenntnis der Telefonnummern der empfangenden Geräte möglich. Hier stellt sich vor allem die Frage, ob bereits die unaufgefordert zugesandte Nachricht, dass ein Inhalt zum Download bereitsteht, als unerwünschte Belästigung einzustufen ist.  Eine Einwilligung kann sicherlich nicht bereits darin gesehen werden, dass das Handy für den Anbieter sowohl sichtbar als auch aktiv ist. Eher ist hier von einer unzumutbaren Belästigung auszugehen.

Dadurch, dass auf dem Handy eine Mitteilung erscheint, findet nach Auffassung von Geburtig bereits ein Eingriff in die Privatsphäre statt. Die Verbraucherschützer werden diese Art der Werbung weiter beobachten und gegebenenfalls gegen Störer wettbewerbsrechtlich vorgehen.