Blauzungenkrankheit: Östliche Grenze des Beobachtungsgebietes in M-V erreicht BAB A 19

„Der gestern gemeldete neue Fall der Blauzungenkrankheit in Hamburg-Harburg hat zu einer erheblichen Verlagerung des als Restriktionszone zu behandelnden 150-Kilometer-Beobachtungsgebietes bis weit in das Territorium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinein geführt“, teilte heute der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus mit.

Nachdem die neue Gebietsgrenze gestern vorläufig mit dem Nord- Süd-Verlauf der Autobahn A 19 beschrieben wurde, erfolgte heute in Abstimmung mit den betroffenen Landkreisen die Gemeinde-genaue Bestimmung der Restriktionszone.

„Demnach fallen nunmehr die Landkreise Ludwigslust, Nordwestmecklenburg und Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin und die Hansestadt Wismar zur Gänze in die Beobachtungszone“, gab der Minister bekannt. „Im Landkreis Bad Doberan handelt es sich um alle Gemeinden westlich der Warnow sowie um die Gemeindegebiete Damm, Wiendorf und Rukieten. Im Landkreis Güstrow bleibt der Verlauf der A 19 als östliche Grenze der Beobachtungszone bestehen, das heißt alle westlich gelegenen Gemeinden zählen zum Restriktionsgebiet. Im Landkreis Müritz schließlich sind die Gebiete der Gemeinden Nossentiner Hütte, Alt Schwerin, Stadt Malchow, Fünfseen, Zislow, Altenhof, Stuer und Jaebetz betroffen.“

Für diese 150-Kilometer-Zone gelten gesonderte Schutzmaßnahmen beim Transport von Zucht-, Nutz- und Schlachtrindern, -schafen und -ziegen. Nur unter bestimmten Bedingungen (Laboruntersuchungen, Behandlung mit Insektiziden) und mit Genehmigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes dürfen Tiere der genannten Arten aus dem Beobachtungsgebiet in ein so genanntes freies Gebiet, das heißt beispielsweise östlich der genannten Grenze, verbracht werden. Anträge hierfür sind mindestens zwei Werktage vor dem geplanten Transport beim Veterinäramt zu stellen. Der Transport der Tiere innerhalb des Beobachtungsgebietes ist hingegen ohne Einschränkungen möglich.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Deshalb weist Dr. Backhaus die Tierhalter darauf hin: „Die Wahrscheinlichkeit eines Krankheitsfalles auch in Mecklenburg-Vorpommern ist deutlich gestiegen. Daher sind die Halter von Rindern, aber insbesondere von Schafen und Ziegen nun besonders gefordert, ihre Tiere verstärkt wegen möglicher Symptome zu überwachen und sich schnellstmöglich mit der Symptomatik vertraut zu machen.“

Hilfestellungen böten die Veterinärbehörden der Landkreise jederzeit an. Ein Erkrankungsverdacht ist in jedem Fall dem Veterinäramt zu melden. Auch der betreuende Hoftierarzt ist im Falle des Falles umgehend zu informieren.