Blauzungenkrankheit jetzt auch direkt in Mecklenburg-Vorpommern

„Mit dem massiven Fortschreiten der Blauzungenkrankheit der letzten Tage und Wochen war ein baldiges Übergreifen auch auf Mecklenburg-Vorpommern zu erwarten gewesen. Eine Karenzzeit bis zum nächsten Frühjahr war uns aber leider nicht mehr vergönnt“, reagierte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus auf den am Freitagnachmittag vom Friedrich-Löffler-Institut auf dem Riems bestätigten positiven serologischen und virologischen Nachweis der Blue Tongue Disease (BTD) bei einem Rind im Landkreis Ludwigslust.

Der Landkreis hat unverzüglich das erforderliche Sperrgebiet im Umkreis von 20 Kilometern um die Gemeinde Drönnewitz ausgewiesen. Darüber hinaus verschieben sich die Grenzen des durch Feststellungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein bestehenden Restriktionsgebietes, der so genannten 150 Kilometer-Zone, weiter nach Osten. Die Grenze verläuft nunmehr ungefähr von Fürstenberg (Brandenburg) über Neubrandenburg und Jarmen bis Stralsund. Die exakte Gemeindezuordnung der Gebiete bzw. zum Grenzverlauf wird jetzt von den örtlich zuständigen Veterinärämter der Landkreise vorgenommen und ist zunächst dort zu erfahren; eine entsprechende Darstellung erfolgt demnächst auch auf der Website des Ministeriums www.mv-regierung.de/lu in der Rubrik „Im Blickpunkt“.

„Ich empfehle den betroffenen Tierhaltern, sich bei den zuständigen Amtstierärzten genau nach dem exakten Verlauf der Gebietskulissen, die ständig dem aktuellen Stand anzupassen sind, zu erkundigen“, verwies der Minister auf die örtlichen Behörden. Mittlerweile sind damit etwa drei Viertel des Landes als 150 km-Zone ausgewiesen – nicht betroffen sind lediglich die Landkreise Rügen, Ostvorpommern und Uecker-Randow sowie die Hansestadt Greifswald.

Neben einer amtlichen Beobachtung der empfänglichen Tierbestände (Rinder, Schafe und Ziegen) in der 20 km Zone, gelten hier vornehmlich Untersuchungs- und Behandlungspflichten (unter anderem auch Insektizidbehandlungen), insbesondere vor dem Verbringen von Rindern, Schafen oder Ziegen in bislang BTD-freie Regionen. Da diese Pflichten der Tierhalter sehr differenziert geregelt sind, wird der direkte Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt empfohlen. Verwiesen wird auch hier auf die Internetseite des Ministeriums, wo Erstinformationen für den Tierhalter vorgehalten werden.

Der Minister appellierte nochmals an alle Tierhalter, ihren Meldeverpflichtungen bei Verdacht oder Ausbruch der Blauzungenkrankheit nachzukommen. Ebenso weist er auf die Meldeverpflichtung gegenüber der Tierseuchenkasse hin. „Entschädigungsleistungen für Tiere, die aufgrund eines schweren klinischen Geschehens auf Anweisung des Amtstierarztes getötet werden müssen, werden nur gezahlt, wenn der Tierhalter seinen Verpflichtungen nachgekommen ist“, so Dr. Backhaus. „Dies gilt auch für die Einhaltung der seuchenhygienischen Maßnahmen sowie die unverzügliche Anzeige an das Veterinäramt, sobald erste Krankheitssymptome auftreten.“

Mit entsprechender Erwartung sieht Minister Dr. Backhaus dem bereits vom Bundesministerium angekündigten Konzept für eine mögliche Impfstrategie entgegen: „Sofern geeignete Impfstoffe hoffentlich bald – vielleicht schon 2008 – verfügbar sind, sollte deren Anwendung schließlich nicht an den Formalien einer Ausnahme vom bestehenden Impfverbot scheitern.“

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die nicht von Tier zu Tier, sondern durch so genannte Vektoren übertragen wird. In diesem Falle handelt es sich um verschiedene Arten einer Familie winziger Mücken, auch als Gnitzen bekannt. Empfänglich für BTD sind Rinder, Schafe und Ziegen sowie Wildwiederkäuer. In Deutschland trat die Erkrankung erstmals 2006 in den westlichen Bundesländern und angrenzenden EU-Mitgliedstaaten auf. Dem jahreszeitlich gestaffelten Auftreten der Mücken folgend ist derzeit ein rasantes Ausbreitungsgeschehen zu beobachten. Inzwischen sind deutschlandweit mehr als 11 000 Tierhaltungen betroffen.