Bildungsminister Tesch: Der geplante Zuschuss steht fest

Der Zuschuss zu Fahrten zu KZ-Gedenkstätten sowie zu Gedenkstätten und -orten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte steht in der vom Bildungsministerium bereits erarbeiteten Richtlinie fest.

Die einzelne Gedenkstättenfahrt soll mit bis zu 10 Euro pro Teilnehmer bezuschusst werden. Damit ist die Förderung aller Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe, vorzugsweise der Jahrgangsstufe 9, möglich. Für das Haushaltsjahr 2008 stehen dafür insgesamt 120.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds bereit.

Die Schulen und Staatlichen Schulämter wurden bereits mit einem internen Schreiben über den Inhalt der Richtlinie sowie die Verfahrensweise der Antragstellung vorab informiert. Mit dieser Information können Schulen im laufenden zweiten Schulhalbjahr 2007/08 ihre Klassenfahrten planen.

Neben der Förderrichtlinie wurde vom Bildungsministerium ein pädagogisches Konzept mit dem Titel „Demokratie und Gedenkstättenbesuche in Mecklenburg-Vorpommern“ erarbeitet. Das Konzept wird auf dem Bildungsserver veröffentlicht.

Der Landtag hatte mit Unterstützung von Bildungsminister Henry Tesch für die Beantragung der Gedenkstätten-Fahrten ein pauschaliertes Verfahren gefordert, um den Aufwand an den Schulen zu reduzieren. Da hier europäische Gelder in Anwendung gebracht werden, bedarf es einer sorgfältigen Prüfung.