Bibliotheken brauchen kein Gesetz sondern einen verbindlichen Entwicklungsplan

Hans Kreher, kultur- und bildungspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion M-V, erklärt zum Entwurf eines Bibliotheksgesetz der Linksfraktion:


„Meine Fraktion fordert seit langem ein Entwicklungsprogramm für die nachhaltige Entwicklung der Bibliotheken in M-V. Den Gesetzentwurf der LINKEN sehen wir aber skeptisch. Weder ist klar, wie die gesetzlich gesicherten Rechte der Bibliotheken finanziert werden sollen, noch wird ein Weg gewiesen, wie die dort beschriebenen Rechte auf Grundversorgung umgesetzt werden können, ohne eine Flut von Klagen auszulösen.

Die Liberalen wollen mit einem verbindlichem Entwicklungsprogramm mehrere Ziele erreichen: Die Anerkennung der Bibliotheken als kulturelle Bildungseinrichtung, eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Bibliotheksversorgung mit Präsenz im Internet, flächendeckende Versorgung, auch durch „Fahrende Bibliotheken“, sowie eine entsprechende Fort- und Weiterbildung für Bibliotheksmitarbeiter. Während die Landesregierung noch prüfen will, fordern wir ein schnelles Handeln, denn der dringende Bedarf ist offensichtlich. Bibliotheken sind ein wichtiger Bestandteil des lebenslangen Lernens und müssen entsprechend ausgestattet werden. Hier ist nicht weniger Geld, sondern mehr Vernetzung mit andern Bildungseinrichtungen gefordert. Bei der Finanzierung geht es vor allem um verbindliche und langfristige Zusagen, die Planungssicherheit schaffen.

Ein verbindliches Entwicklungsprogramm, welches in regelmäßigen zeitlichen Abständen mit Hilfe von Evaluation nachgesteuert werden kann, erscheint vor diesem Hintergrund realistischer als eine Gesetzesregelung, die am Ende unverbindlicher ausfallen könnte, wie Beispiele in anderen Bundesländern zeigen.“