Betreuungszuschuss ersetzt nicht Mehrbedarf für Alleinerziehende

Nach Ansicht des Vorsitzenden und hochschulpolitischen Sprechers der Fraktion DIE LINKE, Prof. Dr. Wolfgang Methling, ist es skandalös und nicht hinnehmbar, dass allein erziehenden Studierenden, die auf Leistungen aus Hartz IV angewiesen sind, der neue Kinderbetreuungszuschlag, der über BaföG gewährt wird, angerechnet wird.


„In der Folge streichen die Argen den Mehrbedarf für Alleinerziehende, so dass diese am Ende weniger in der Tasche haben“, sagte Methling am Mittwoch. Der Betreuungszuschuss für Kinder diene jedoch einzig und allein dem Zweck, Studium und Elternschaft besser vereinbaren zu können. Er soll dafür sorgen, dass Alleinerziehende z.B. ein Wochenendseminar besuchen können.

Nach Ansicht von Methling ist das Vorgehen der Argen rechtswidrig, der Betreuungszuschuss ersetzt nicht den Mehrbedarf für Alleinerziehende. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, den Widersinn der beiden gesetzlichen Grundlagen schnellstens zu beseitigen. „Alle allein erziehenden Studierenden, denen der Mehrbedarf für Alleinerziehende gestrichen wird, sollten Widerspruch einlegen und gegebenenfalls den Rechtsweg beschreiten.“

„Die Praxis hat Methode und offenbart erneut den zutiefst unsozialen und ungerechten Ansatz von Hartz IV“, sagte Methling. „Es ist höchste Zeit, dass die Verantwortlichen eingestehen, dass dieses missratene Konstrukt auf den Müllhaufen der Sozialgeschichte gehört.“