Betreuungsgeld ist verfassungswidrig

Ministerin Hesse: Wichtiges Signal…


Zur einstimmigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt, erklärt Sozialministerin Birgit Hesse:

„Ich kann dieses Urteil nur begrüßen. Jenseits der rechtlichen Einordnung ist es vor allem ein wichtiges Signal für eine zeitgemäße Familienpolitik. Das Betreuungsgeld stand zu Recht kontinuierlich in der Kritik, weil es Rollenbilder manifestiert, die wir aufbrechen wollen, und weil es Kindern Chancen nimmt.“

Das Bundesverfassungsgericht sieht die Zuständigkeit für eine solche gesetzliche Leistung bei den Ländern. Demnach hätte der Bund sie nicht einführen dürfen.

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„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern nicht vor, das Betreuungsgeld weiterzuführen oder eine vergleichbare Leistung auszuzahlen. Vielmehr freue ich mich darüber, dass das nun zur Verfügung stehende Geld beispielsweise in den Kita-Ausbau fließen kann“, sagte Hesse.

Pressemitteilung /Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V

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