Beschluss des Landgerichts Rostock

Das Landgericht Rostock hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Beschwerde des Finanzministeriums gegen die Durchsuchung seiner Amtsräume abschließend zurückgewiesen. Das Finanzministerium nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis. Es hält an seiner Auffassung fest, dass der gesuchte Handordner den Ermittlungsbehörden am 5.12.2006 vorgezeigt, von diesen jedoch nicht mitgenommen wurde. Dafür hat das Finanzministerium Beweis durch einen Zeugen angeboten. Auf den Zeugenbeweis sowie auf weitere wesentliche Punkte der Beschwerdebegründung ist das Gericht nicht eingegangen. Die Entscheidung ist allerdings durch weitere Rechtsmittel nicht mehr anfechtbar.
Im Interesse einer Aufklärung der Schuldvorwürfe wird nunmehr erwartet, dass das bereits 2 Jahre andauernde Ermittlungsverfahren zu einem zügigen Abschluss gelangt.