Beratungsstrukturen gegen häusliche und sexuelle Gewalt sind nicht übermäßig finanziert

Die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Beate Schlupp, zeigte sich erstaunt über die Kritik des Landesrechnungshofes an der Finanzierung der Opferberatung im Bereich von häuslicher und sexueller Gewalt.

„Die im Haushalt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten verankerte Opferberatung ist in Mecklenburg-Vorpommern mit 1,76 Mio. Euro im Jahr 2008 und 1,88 Mio. Euro im Jahr 2009 keineswegs übermäßig finanziert. In einem Flächenland ist es wichtig, das Betroffene ein dichtes Netz von Hilfsangeboten vorfinden. Dies liegt gerade auch im Interesse der meist mittelbar betroffenen Kinder. Bei über 5.800 Betroffenen – 3.277 Frauen und 2.567 Kinder – allein im Jahr 2007 kann von einer Überkapazität nicht die Rede sein!
Opferschutz und Opferberatung gehören zur den ursächlichen Aufgaben des Staates. Der Staat muss sich um die Schwächsten kümmern, diesen Schutz gewähren und ihre Rechte durchsetzen. Es ist unerlässlich, dass Beratung wohnortnah zu erreichen ist und dass sie gerade in Gebieten stattfindet, die durch besonders hohe Arbeitslosigkeit und soziale Bedürftigkeit gekennzeichnet sind. Deshalb gibt es das dicht geknüpfte und vom Land unterstützte Beratungsnetz in Mecklenburg-Vorpommern. An diesem werden wir festhalten“, unterstrich Beate Schlupp.