Bei Steinkohlekraftwerk Lubmin kein transparentes öffentliches Verfahren

Nach Ansicht des Vorsitzenden der Linksfraktion, Prof. Dr. Wolfgang Methling, hat bereits der erste Tag der Erörterung der Einwendungen zum geplanten Steinkohlekraftwerk deutlich gemacht, dass von Seiten der Landesregierung und des Investors offensichtlich kein Interesse an einem transparenten öffentlichen Verfahren besteht.
„Bereits durch die Tatsache, dass im Wirtschaftsministerium zugleich die Fach- und die Rechtsaufsicht über das Genehmigungsverfahren angesiedelt sind, entsteht eine Interessenkollision, die keine vorurteilsfreie Bewertung mehr zulässt“, erklärte Methling am Dienstag.

Dass das Verfahren in so großer Eile durchgeführt werden soll, lege den Verdacht nahe, dass eine Teilgenehmigung erfolgen soll, bevor Lubmin nach seinem Austritt aus dem Zweckverband wieder die alleinige Planungshoheit über einen Großteil der betroffenen Flächen hat. „Hier sollen vollendete Tatsachen geschaffen werden“, kritisierte Methling.

Darüber hinaus sei es ein Unding, dass das Wirtschaftsministerium dem Investor praktisch in die Feder diktiert hat, warum das Steinkohlekraftwerk von überwiegend öffentlichem Interesse sei. „Dass dem nicht so ist, hat der große Widerstand der Bevölkerung in der Region und darüber hinaus eindrucksvoll belegt“, betonte Methling.