Begleitetes Fahren ab 17 Jahren ab 2011 dauerhaft eingeführt

Unfallrisiko dadurch um 20 Prozent verringert

Das bisher in Modellversuchen in den Ländern praktizierte begleitete Fahren für 17-Jährige, an dem in M-V seit November 2006 rund 20.000 Jugentlichen teilgenommen haben, ist seit dem 1. Januar 2011 nun bundesweit Dauerrecht. Dazu sagte der Verkehrsminister Mecklenburg-Vorpommerns, Volker Schlotmann: „Ich begrüße die bundesweite Einführung des begleiteten Fahrens, denn es hat sich gezeigt, dass das erheblich höhere Unfallrisiko von Fahranfängern durch die Begleitphase gesenkt werden konnte.“

So veringere einer Analyse der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zufolge der frühe Aufbau von Fahrerfahrung ab dem 17. Lebensjahr das Unfallrisiko um mehr als 20 Prozent

In Begleitung namentlich benannter Personen können 17-Jährige nach Abschluss der Fahrschulausbildung und erfolgreicher Fahrerlaubnisprüfung als Fahrer eines Pkw am Straßenverkehr teilnehmen. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B oder Klasse 3 haben und darf bei der Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Die Begleitperson soll dem Fahrerlaubnisinhaber vor und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit zu vermitteln und Hinweise geben zu können.