Bannmeile um Schulen erforderlich?

Der Prozess in Waren endete mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 2.600 EUR (2 x 1.000 EUR, 1x 600 EUR), die der Kinderkrebsstation in Greifswald zugute kommen. Damit suchte das Gericht offenbar einen Mittelweg zwischen der anerkennwerten Zivilcourage der drei Landschaftsgärtner, die das Verteilen von Schulhof-CDs und anderen rechtsradikalen Materialien
verhindert hatten und der zunächst verhängten Strafe von 6.000 EUR.
Katrin Grumbach vom Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt dazu fest, dass es offenbar eine juristische Lücke gibt, die dazu führt, dass derartig couragiertes Handeln gegen Rechtsextreme bestraft wird, während andererseits alle zu Zivilcourage gegen Rechtsextremismus aufrufen. Es stelle sich die
Frage, ob um Schulen eine Bannmeile notwendig wird, um derartige politische Beeinflussung Jugendlicher im direkten Umfeld von Schulen zukünftig zu verhindern.
Der Landesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte sofort 300 EUR bereit, als Anerkennung für das Handeln der drei Landschaftsgärtner gegen Rechts, so Jutta Gerkan, Landesvorstandsmitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinsam mit anderen rufen die Grünen zu einer Sparschwein-Aktion auf um gemeinsam die finanziellen Kosten zu tragen und um anderen Menschen Mut zu machen, weiterhin Zivilcourage gegen Rechtsextremismus zu zeigen. Im Anschluss an den Prozess bieten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an einem Stand in der Innenstadt von Waren (15-17 Uhr Neuer
Markt) die Möglichkeit zur Diskussion über das Urteil und den weiteren Handlungsbedarf beim Kampf gegen den Rechtsextremismus.